Netzanschlusspaket Strom

Neue Spielregeln für knappe Kapazitäten

26. Februar 2026 | Bericht

BMWE zielt auf Priorisierung von Netzanschlüssen und bessere Abstimmung von Erzeugungs- und Netzausbau.

Netzkapazitäten sind knapp und begehrt: Eine bessere Synchronisierung von Netzausbau und Anlagenzubau ist dringend notwendig, um den Umbau des Stromsystems kosteneffizienter zu gestalten. Das geplante „Netzanschlusspaket Strom“ des Bundeswirtschaftsministeriums soll dabei helfen. © hxdyl/stock.adobe.com
Netzkapazitäten sind knapp und begehrt: Eine bessere Synchronisierung von Netzausbau und Anlagenzubau ist dringend notwendig, um den Umbau des Stromsystems kosteneffizienter zu gestalten. Das geplante „Netzanschlusspaket Strom“ des Bundeswirtschaftsministeriums soll dabei helfen. © hxdyl/stock.adobe.com

Der als „Netzanschlusspaket“ bekannt gewordene Entwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sorgt für intensive Diskussionen in Politik und Öffentlichkeit. Das Paket ist noch nicht mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Zu den Zielen gehört laut Bundeswirtschaftsministerin Reiche, auf die stark gestiegene Zahl von Netzanschlussbegehren zu reagieren und den Zubau erneuerbarer Energien stärker mit dem Ausbau der Netze zu synchronisieren.

Hohe Antragszahlen, begrenzte Netze

Besonders bei großen Batteriespeichern ist die Zahl der Anträge stark gestiegen. Die Übertragungsnetzbetreiber meldeten im dritten Quartal 2025 Anträge über 270 Gigawatt, davon 211 für Großspeicher. Auf Ebene der Verteilnetze summieren sich die Speicheranträge auf rund 600 Gigawatt. Der Netzentwicklungsplan sieht dagegen einen Bedarf von 41 bis 94 Gigawatt vor. Es wurden bereits Zusagen über 51 Gigawatt erteilt.

Vor diesem Hintergrund gerät das bisherige „Windhundprinzip“ („first come, first served“) unter Druck. Bislang werden Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet – unabhängig von ihrem Reifegrad oder Systemnutzen.

Priorisierung statt Reihenfolge

Künftig sollen Netzbetreiber Projekte nach festen Kriterien bewerten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben dafür – unabhängig von dem Gesetzgebungsverfahren – bereits ein Konzept vorgelegt: Vorgesehen ist demnach ein Reifegradverfahren mit Antragszyklen und gemeinsamer Prüfung; Starttermin soll der 1. April 2026 sein. Reichen die Kapazitäten nicht aus, sollen am weitesten entwickelte Projekte zum Zug kommen. Bewertet werden unter anderem Genehmigungsstand, technisches Konzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Netz- und Systemnutzen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem einen sogenannten Redispatchvorbehalt vor. Verteilnetzbetreiber dürfen Gebiete als kapazitätslimitiert ausweisen, wenn im Vorjahr mehr als drei Prozent der Strommenge nicht ins Netz eingespeist werden konnten. Für neue Anlagen würde dort bis zu zehn Jahre lang keine Entschädigung bei Abregelung gezahlt. Zudem kann der Netzanschluss an flexible Vereinbarungen geknüpft werden.

Weitere Punkte sind einheitliche Anschlussverfahren, vollständige Digitalisierung ab 2028, mehr Transparenz über freie Kapazitäten sowie strengere Kommunikationspflichten der Netzbetreiber. Un- oder teilgenutzte Anschlusskapazitäten sollen nach drei Jahren wieder freigegeben werden können. Die Bundesnetzagentur soll regional differenzierte Baukostenzuschüsse auch für Erzeuger ermöglichen.

Kontroverse Reaktionen

Teile der Erneuerbare Energien-Branche warnen, das Paket könne den Ausbau erneuerbarer Energien bremsen und Risiken einseitig auf Erzeuger verlagern. Gefordert werden stattdessen stärkere Maßnahmen zur Netzauslastung und -ertüchtigung. Die Übertragungsnetzbetreiber dringen auf eine europarechtliche Bestätigung des geplanten Verfahrens und einen klaren gesetzlichen Rahmen. Sie schlagen außerdem politisch festgelegte Technologiekontingente für die Vergabe von Netzkapazitäten vor. Dazu gibt es aber noch keine Entscheidung.

VCI-Bewertung

Eine bessere Synchronisierung von Netzausbau und Anlagenzubau ist dringend notwendig, um die steigenden Kosten für Abregelungen bei drohender Netzüberlastung zu begrenzen und den Umbau des Stromsystems kosteneffizienter zu gestalten. Der VCI bewertet das Windhundprinzip angesichts knapper Netzkapazitäten als zunehmend ungeeignet, insbesondere für industrielle Transformations- und Elektrifizierungsprojekte mit langen Planungszeiträumen. Maßnahmen zur stärkeren Steuerung des Erneuerbare Energien-Zubaus sind grundsätzlich ein sinnvoller Schritt zu mehr Systemeffizienz, insbesondere der Redispatchvorbehalt und die Möglichkeit regional differenzierter Baukostenzuschüsse.

Kritisch sieht der VCI hingegen die vorgesehene Freigabe ungenutzter Anschlusskapazitäten nach drei Jahren. Für energieintensive Industrieprojekte könnten diese Fristen zu kurz sein. Auch flexible Anschlussvereinbarungen bei begrenzten Kapazitäten werfen aus Industriesicht Fragen der Planbarkeit auf.

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 Heinrich Nachtsheim

Heinrich Nachtsheim

Energiepolitik, Wasserstoff