Industrielle Energieversorgung

Praxistaugliche Folgeregelung nötig

27. Januar 2026 | Position

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Kundenanlagen stehen vor dem Aus: Ein BGH-Beschluss bedroht das bewährte Modell der Energieversorgung.

Die Industrie braucht eine verlässliche Energieversorgung ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Die Industrie braucht eine verlässliche Energieversorgung ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand. - ©kbarzycki - stock.adobe.com

Der BGH-Beschluss zur Kundenanlage vom 13. Mai 2025 stellt das etablierte Versorgungsmodell der Kundenanlage in Industrie, Handel, Gewerbe, Wohnungswirtschaft und Kommunen in Frage. Potenziell zehntausende Unternehmen sind negativ betroffen.

Eine Kundenanlage ist eine eigene Energieanlage, die Betreiber und ggf. wenige Dritte in einem räumlich und vom vorgelagerten Netz abgegrenzten Bereich versorgt. Darunter fallen z. B. integrierte Industriestandorte mit Wärmeerzeugung aber auch Mehrfamilienhäuser oder Einkaufszentren mit Photovoltaik-Dachanlage oder Blockheizkraftwerk.

Bei einem Wegfall der bisher weitgehend regulierungsfreien Energieversorgung in Kundenanlagen und einem massenhaften Übergang in den regulierten Netzbetrieb drohen massive wirtschaftliche Verwerfungen, die Verschlechterung der Strom-Versorgungssicherheit und ein extremer Zuwachs an Bürokratiepflichten mit Milliardenkosten für Wirtschaft und Behörden ohne jeglichen volkswirtschaftlichen Nutzen.

Eine eingeführte dreijährige Übergangsregelung verschafft zwar vorübergehend Zeit, ist jedoch ohne sinnvolle Folgeregelung der EU unzureichend.

Der VCI fordert daher:

  • Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für eine praxistaugliche Nachfolgeregelung einsetzen, die noch 2026 eingeführt wird!
  • Es muss eine bürokratiearme und rechtssichere dauerhafte Folgeregelung auf EU-Ebene gefunden werden, die bestenfalls eine Fortführung des nationalen Status Quo der Kundenanlage ermöglicht.
  • Sollte dies kurzfristig nicht möglich sein, ist eine Modifizierung der nationalen Übergangsregelung nötig, um schnellstmöglich die erforderliche Rechtssicherheit zu schaffen.
  • Die BNetzA muss zugleich klarstellen, dass auch der Anschluss neuer Kundenanlagen weiter möglich ist.
  • Betroffene Branchen müssen bei der Lösungsfindung eingebunden werden.

Kontakt

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 Heinrich Nachtsheim

Heinrich Nachtsheim

Energiepolitik, Wasserstoff