Stellungnahme

Legislativvorschlag des EU-Data-Act

13. Mai 2022 | Position

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Der VCI unterstützt das Ziel, die Nutzung und das Teilen von Daten zu fördern, sieht aber Fragen bei der Umsetzbarkeit.

Viele Unternehmenin Deutschland weisen Nachholbedarf bei der wirtschaftlichen Nutzung von Daten auf. © Rawpixel.com/stock.adobe.com
Viele Unternehmenin Deutschland weisen Nachholbedarf bei der wirtschaftlichen Nutzung von Daten auf. © Rawpixel.com/stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 den Entwurf für den sogenannten Data Act vorgelegt. Diese Verordnung soll zukünftig den Zugang zu und die Nutzung von Daten in der Europäischen Union (EU) regeln. Der Data-Act umfasst Vorgaben zum Zugang von Nutzern zu Daten, die durch vernetzte Geräte generiert werden. Weiter stellt er Regeln für diesen Datenzugang und die Nutzung von Daten durch staatliche Stellen auf. Ebenso werden Data-Sharing-Verträge sowie der Wechsel von Cloud-Anbietern von der Verordnung umfasst. Ziel des Data Act ist, Daten in Europa besser verfügbar zu machen und so die Potenziale der Datenbewirtschaftung auszuschöpfen.

Der VCI unterstützt das Ziel der EU-Kommission, die Nutzung und das Teilen von Daten zu fördern. Dass viele Unternehmen noch Nachholbedarf bei der wirtschaftlichen Nutzung von Daten aufweisen, zeigt die vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) beauftragte repräsentative Studie „Datenwirtschaft in Deutschland“ . Von den rund 500 befragten Unternehmen konnten nur insgesamt 28 Prozent als „digital“ hinsichtlich des eigenen Datenmanagements eingestuft werden. 45 Prozent der Unternehmen nutzen gar keine Daten zur Optimierung von Produkten oder Geschäftsmodellen. Das Daten ungenutzt bleiben, liegt jedoch nicht ausschließlich daran, dass Unternehmen diese Daten nicht nutzen wollen. Oft ist die geringe Datennutzung auch in der enorm aufwändigen Datenerschließung begründet.

Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass sich die Europäische Union Gedanken darüber macht, wie eine Datennutzung unter Berücksichtigung europäischer Werte in Europa vorangetrieben werden kann. Die Detailausgestaltung des vorliegenden Data-Acts wirft jedoch Fragen zur Umsetzbarkeit auf.

Die EU-Kommission hat mit dem aktuellen Entwurf ein komplexes Regelwerk vorgelegt, das die Regeln einer europäischen Datenwirtschaft grundlegend verändern wird. Insbesondere der horizontale Ansatz – und damit die fehlende Differenzierungsmöglichkeit nach Sektoren bzw. Anwendungsfällen – ist aus unserer Sicht kritisch zu bewerten. Der von der EU-Kommission gewählte Ansatz impliziert, dass sämtliche IoT-Anwendungsfelder mit beträchtlichen Zusatzanforderungen (wie Transparenzpflichten und Pflichten mit Dritten Verträge abzuschließen) sowie Vorgaben zum Produktdesign belegt werden. Eine Differenzierung nach Sektoren bzw. Anwendungsfällen ist nicht vorgesehen, jedoch dringend geboten. Zumal die EU-Kommission selbst in ihrem jüngsten Sachstandsbericht mit Blick auf die EU-Datenräume auf eine heterogene Entwicklung in den einzelnen Branchen und Sektoren hinweist. Auf Grund der weitreichenden Eingriffe und nicht zielführenden Belastungen von Unternehmen (z.B. im Produktdesign und Contract Management) steht zu befürchten, dass Unternehmen zukünftig Daten absichtlich nicht erheben. Dies wäre kontraproduktiv und innovationshemmend.

Die vollständige VCI-Stellungnahme zum Legislativvorschlag des EU-Data-Act finden Sie unter „Downloads“.

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Dipl.-Volksw. Christian Bünger

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Dipl.-Volksw. Christian Bünger

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