Registrierung bestimmter Polymertypen unter REACH

Viele Fragen und kein klares Konzept bislang

09. Februar 2021 | Bericht

Die EU-Kommission hat sich das Thema „Polymerregistrierung unter REACH“ auf die Fahnen geschrieben. Nach bisherigen Äußerungen will die Behörde 2022 einen Vorschlag veröffentlichen, wie Polymere künftig im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung neu gehandhabt werden sollen. Zur Machbarkeit des Vorhabens sind nun im Vorfeld die Expertengespräche gestartet.

Die meisten Ausgangsstoffe von Polymeren sind unter REACH bereits registrierungspflichtig. Gilt das auch in Zukunft für bestimmte Polymertypen? - Bild: © aykuterd/stock.adobe.com
Die meisten Ausgangsstoffe von Polymeren sind unter REACH bereits registrierungspflichtig. Gilt das auch in Zukunft für bestimmte Polymertypen? - Bild: © aykuterd/stock.adobe.com

Seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007 gelten für Polymere abweichende Regelungen im Vergleich zu anderen Chemikalien: Sie müssen aufgrund ihrer Komplexität nicht bei der ECHA registriert werden. Stattdessen ist ein Importeur oder Hersteller nur verpflichtet, das Polymer gemäß der CLP-Verordnung einzustufen und zu kennzeichnen. Im Gegensatz dazu sind die meisten Ausgangsstoffe des Polymers innerhalb von REACH registrierungspflichtig.

Überlegungen der EU-Kommission, die Registrierungspflicht für bestimmte Polymertypen neu zu regeln, sind seit 2018 um einiges konkreter geworden. Schon damals adressierte die Behörde das Vorhaben in ihrem Bericht über die Anwendung der REACH-Verordnung . In der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit , die 2020 im Rahmen des Green Deals erschienen ist, hat die Kommission den Ball wieder aufgenommen.

Hohe Anforderungen unter REACH

Artikel 138 (2) der REACH-Verordnung stellt hohe Anforderungen an eine mögliche Regulierung bestimmter Polymertypen, um sicherzustellen, dass keine unnötigen und kostspieligen Regelungen mit geringem oder gar fehlendem Nutzen für den Schutz von "Mensch und Umwelt" geschaffen werden. Um eine Umsetzung der in diesem Artikel beschriebenen Anforderung zu prüfen, hatte die EU-Kommission eine Studie bei den Consultants Wood & Peter Fisk Associates (PFA) in Auftrag gegeben.

Aus Sicht der chemischen Industrie weist die Studie erhebliche Mängel auf und wird der besonderen chemischen und regulatorischen Rolle der Polymere nicht gerecht. Nun haben Industrieexperten, Nichtregierungsorganisationen und Mitgliedstaaten die Gelegenheit ihr Know-how einzubringen. Dafür wurde extra eine neue Untergruppe des Expertengremiums CARACAL eingerichtet.

Ob aber in der vorgesehenen Mandatslaufzeit bis 31.12.2021 die komplexen Fragen beantwortet werden können, bleibt abzuwarten. Alles in allem liegt noch viel Arbeit vor der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen. Es geht darum, in sachlichem Dialog wichtige Eckpunkte einer Polymerregistrierung ergebnisoffen zu diskutieren.

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Dr. Denis Pahlke

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Beschränkungen und Zulassungen unter REACH, Mikrokunststoffe, Nanomaterialien unter REACH, Polymere