REACH-Beschränkungs­vorschlag von PFAS

08. August 2023 | Position

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Der aktuelle Vorschlag ist zu pauschal. Anwendungen ohne Risiko müssen weiterhin möglich bleiben.

Die besonderen Eigenschaften sind für eine funktionsfähige, innovative Industrie und nachhaltige Hochtechnologie-Produkte unverzichtbar. © malp/stock.adobe.com
Die besonderen Eigenschaften sind für eine funktionsfähige, innovative Industrie und nachhaltige Hochtechnologie-Produkte unverzichtbar. © malp/stock.adobe.com

Mit dem aktuellen Entwurf einer REACH-Beschränkung von per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) wird ein pauschales und letztendlich vollständiges Verbot von mehreren tausend Einzelstoffen mit unterschiedlichsten Eigenschaften vorgeschlagen. Der Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags umfasst alle persistenten PFAS und entspricht der OECD-Definition von PFAS (2021). Er umfasst alle Stoffe, die mindestens eine vollständig fluorierte Methylgruppe (-CF3) oder Methylengruppe (-CF2-) ohne weitere H-, Cl-, Br- oder I-Atome enthalten

In seiner Position bewertet der VCI den Beschränkungsvorschlag. Er stellt dar, warum die Verwendung bestimmter PFAS in unterschiedlichen Anwendungen – insbesondere auch vieler Hochtechnologie-Anwendungen - aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften unbedingt erforderlich ist und was einem Ersatz durch alternative Stoffe im Wege steht.

Darüber hinaus wird in der Position hinterfragt, inwiefern im Umfeld anderer Regularien eine solch umfassende Beschränkung überhaupt mit den Grundprinzipien der REACH-Verordnung vereinbar sowie notwendig oder angemessen ist. Neben bestehenden stoffrechtlichen Beschränkungen – der REACH-Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen, der F-Gase-Verordnung, Regelungen in der POP-Verordnung – müssen grundsätzlich zahlreiche weitere Regelwerke beachtet werden. Beispielsweise unterliegen Anlagen der chemischen Industrie in Europa einem aufwändigen und langwierigen Genehmigungsverfahren, bei dem behördlich geprüft wird, ob eine Anlage sicher ist. Für Emissionen gelten durch technische Regeln und Gesetze strenge Auflagen.

Der derzeitige Beschränkungsentwurf hätte fatale Auswirkungen auf die europäische Industrie und die Gesellschaft.

Der VCI fordert daher, die unterschiedlichen Stoffeigenschaften und spezifischen Verwendungen besser zu berücksichtigen. Ein differenzierter Ansatz aus Basis einer wissenschaftlichen Bewertung ist erforderlich, der Verwendungen verbietet, die mit einem Risiko verbunden sind, jedoch Verwendungen ohne identifizierte Risiken weiter ermöglicht. Es muss darüber hinaus berücksichtig werden, dass die besonderen Eigenschaften – geringe Reaktivität und lange Haltbarkeit - für eine funktionsfähige, innovative Industrie und nachhaltige Hochtechnologie-Produkte unverzichtbar sind.

Die Unsicherheit über die künftige Verwendung von PFAS ist groß. Da Entscheidungen über zukünftige Investitionen frühzeitig getroffen werden, ist eine schnelle Klarheit, welche Anwendungen letztlich wirklich von der Beschränkung erfasst werden sollen. Damit beispielsweise ausgenommene Produkte weiterhin auch in der EU hergestellt werden dürfen, ist es notwendig, Rohstoffe, Vorläufer und transportierte Zwischenprodukte explizit auszunehmen. Mit fehlender Rechtssicherheit besteht die Gefahr des Verlusts von Forschung und Entwicklung sowie der Produktion in Europa, selbst wenn ein Verbot für bestimmte Anwendungen am Ende nicht verhängt wird.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Denis Pahlke

Kontaktperson

Dr. Denis Pahlke

Beschränkungen und Zulassungen unter REACH, Mikrokunststoffe, Nanomaterialien unter REACH, Polymere