Sozioökonomie im Fokus der PFAS-Debatte

Augenmaß statt Pauschalverbot

21. Mai 2026 | Position

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Zur geplanten PFAS Beschränkung wird eine verhältnismäßige, risikobasierte Umsetzung gefordert.

Die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung werden im Entwurf der Europäischen Chemikalienagentur teilweise unterschätzt. © Andrei Merkulov - stock.adobe.com
Die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung werden im Entwurf der Europäischen Chemikalienagentur teilweise unterschätzt. © Andrei Merkulov - stock.adobe.com

Einordnung der Konsultation

Die Europäische Chemikalienagentur hat eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Stellungnahme des Ausschusses für sozioökonomische Analyse zur geplanten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen im Rahmen der REACH Verordnung gestartet. Gegenstand der Konsultation war ausschließlich die sozioökonomische Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung. Aspekte der Gefahren oder Risikobewertung waren nicht Teil dieses Verfahrens.

Da Konsultationsbeiträge über ein Online-Tool der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht werden mussten, wurde der vorliegende Beitrag aufgrund der formalen Vorgaben sowie der Zeichenbegrenzungen des Fragebogens in einer abweichenden Form erstellt.

Der VCI-Beitrag konzentriert sich auf die allgemeinen, querschnittlichen Fragen der SEAC Konsultation. Diese betreffen unter anderem die Verhältnismäßigkeit, die praktische Umsetzbarkeit, die Durchsetzbarkeit, Übergangsfristen, Ausnahmen sowie bestehende Unsicherheiten. Branchenspezifische Einzelstellungen werden bewusst nicht abgegeben. Ziel ist eine übergreifende, sektorübergreifende Bewertung aus Sicht der Industrie..

Zentrale Botschaften zur PFAS-Beschränkung

Eine pauschale Beschränkung aller PFAS mit einer kurzen Übergangsfrist ist aus sozioökonomischer Sicht nicht verhältnismäßig. PFAS, insbesondere Fluorpolymere, sind für zahlreiche industrielle Anwendungen unverzichtbar. Sie ermöglichen sichere, effiziente und zuverlässige Prozesse. Für viele Anwendungen stehen derzeit keine technisch und wirtschaftlich geeigneten Alternativen zur Verfügung. Substitution ist komplex, stark anwendungsabhängig und erfordert häufig lange Entwicklungs-, Test- und Qualifizierungszeiträume. Selbst dort, wo Alternativen perspektivisch denkbar sind, müssen deren Gesamtumweltprofil und Leistungsfähigkeit sorgfältig geprüft werden.

Regulatorische Maßnahmen sollten risikobasiert und anwendungsspezifisch ausgestaltet sein. Maßgeblich ist, ob Emissionen und Risiken in einer konkreten Anwendung wirksam kontrolliert werden können, nicht allein die formale Zugehörigkeit zur Stoffgruppe der PFAS. Breit angelegte, überprüfbare und verlängerbare Ausnahmen sind unerlässlich. Starre Enddaten oder einheitliche Übergangsfristen von 18 Monaten werden den technischen, regulatorischen und sicherheitsrelevanten Realitäten vieler industrieller Anwendungen nicht gerecht. Übergangsfristen müssen nutzungsbezogen festgelegt werden und ausreichend Zeit für Entwicklung, Zulassung und Implementierung von Alternativen lassen.

Die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung werden im Entwurf teilweise unterschätzt. Die Bewertung stützt sich vielfach auf qualitative Annahmen, ist für mehrere Sektoren unvollständig und bildet Wertschöpfungsketten nicht durchgängig ab. Auswirkungen auf Versorgungssicherheit, Klimaziele, Innovation und industrielle Resilienz werden nicht ausreichend berücksichtigt.

Zudem bestehen erhebliche praktische Herausforderungen bei Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung, insbesondere mit Blick auf Importe und komplexe Erzeugnisse. Eine zu komplexe Ausnahmestruktur und umfangreiche zusätzliche Pflichten können die Anwendbarkeit in der Praxis erheblich beeinträchtigen. Ein stärkerer Fokus auf Emissionsminderung, etwa durch den Einsatz bester verfügbarer Techniken, durch Abfall- und End-of-Life-Management sowie durch bestehende sektorale Regelwerke, kann Umwelt- und Gesundheitsschutz wirksamer unterstützen als breit angelegte Verbote.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Denis Pahlke

Dr. Denis Pahlke

Beschränkungen und Zulassungen unter REACH, Mikrokunststoffe, Nanomaterialien unter REACH, Polymere, Verpackung