Gemeinsame Position

EU-Chemikalien­strategie für Nachhaltigkeit

12. Juli 2022 | Position

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Die gemeinsame Position von IGBCE und VCI fasst die wichtigsten Botschaften der Branche kompakt zusammen.

Chemikalienvielfalt ist eine Grundvoraussetzung für innovative Lösungen. © Olivier/Fotolia.com
Chemikalienvielfalt ist eine Grundvoraussetzung für innovative Lösungen. © Olivier/Fotolia.com

Eine wettbewerbsfähige chemisch-pharmazeutische Industrie ist eine notwendige Voraussetzung für den Erfolg des „Green Deal“ sowie zur Krisenbewältigung

Problem

  • Die „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ beinhaltet die Überarbeitung und Verschärfung des bewährten Chemikalienrechts und stellt einen Paradigmenwechsel dar: Grundprinzipien, wie die wissenschaftliche Risikobewertung von Chemikalien, werden infrage gestellt. Die sichere Verwendung von Stoffen gerät aus dem Blick.
  • Sollte die Chemikalienstrategie falsch umgesetzt werden, droht ein industrieller Kahlschlag ( Folgenabschätzung: Branchenumsatzverlust um 12 bis 43 % bis 2040).
  • Die Zahl verfüg- und nutzbarer Chemikalien in Europa würde sich deutlich verringern. Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen und Produkte, die für eine nachhaltige Transformation und den Erfolg des „Green Deal“ notwendig sind, wären gefährdet. Gleiches gilt für die Funktionsfähigkeit der Wertschöpfungsketten und die Krisen-Resilienz.

Lösung

  • Chemikalienvielfalt ist eine Grundvoraussetzung für innovative Lösungen. Vorschriften, die im Rahmen der Chemikalienstrategie ausgearbeitet werden (u. a. die jetzt geplante REACH-Revision), müssen verhältnismäßig, effizient und praktikabel sein.
  • Sichere Verwendungen von Stoffen dürfen nicht verboten oder durch disproportionale Anforderungen ausgeschlossen werden. Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, muss das bewährte Konzept der wissenschaftlichen Risikobewertung erhalten bleiben.
  • Transition Pathway und neue Vorschriften für Chemikalien und Produkte müssen eng aufeinander abgestimmt sein. So müssen z. B. die Unterstützung von Forschung und Entwicklung, Innovationen, die Verfügbarkeit von Ersatzprodukten und Kontrollen für importierte Produkte zuverlässig funktionieren, bevor für in der EU hergestellte Stoffe und Produkte Verschärfungen der bestehenden und bewährten Vorschriften in Kraft treten.

Erforderliche Maßnahmen

Wissenschaft und Sorgfalt müssen vor Zeitdruck und Schnelligkeit gehen.

Die Bundesregierung sollte sich deshalb dafür einsetzen, dass vor der Vorlage von Gesetzgebungsentwürfen durch die EU-Kommission

  • auf europäischer Ebene Folgen, Aufwand und Praktikabilität angesichts der sehr komplexen Problematik gründlicher untersucht werden, u. a. auch durch Pilotprojekte,
  • für den Standort Deutschland eigene Folgenabschätzungen und Pilotprojekte durchgeführt werden, bei denen auch der deutsche Mittelstand, die Wertschöpfungsketten und die Auswirkungen auf die Beschäftigten besonders berücksichtigt werden,
  • der BMWK-Handlungspakt Chemie- und Pharmastandort Deutschland berücksichtigt wird,
  • der Transition Pathway die Unternehmen bei der Umsetzung neuer Vorschriften unterstützt,
  • im Sinne oben genannter Vorschläge eine Allianz mit den Regierungen anderer Mitgliedstaaten angestrebt wird.

Mehr zum Thema

VCI-Position kompakt zur EU-Chemikalienstrategie

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Michael Lulei

Kontaktperson

Dr. Michael Lulei

Abteilungsleitung Produktsicherheit, Internationale Chemikalienpolitik, Produkt- und Chemikaliensicherheit