KEMI-Vorschläge

Biozid behandelte Waren

28. Januar 2022 | Position

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Der VCI setzt sich kritisch mit den KEMI-Vorschlägen zur Regulierung von behandelten Waren auseinander.

Der VCI setzt sich mit den Vorschlägen der Schwedischen Chemikalienagentur zur Regulierung von behandelten Waren kritisch auseinander. © 976photo/stock.adobe.com
Der VCI setzt sich mit den Vorschlägen der Schwedischen Chemikalienagentur zur Regulierung von behandelten Waren kritisch auseinander. © 976photo/stock.adobe.com

In den competent authority (CA)-Meetings im September und Dezember 2021 wurden Vorschläge der schwedischen Behörde KEMI zur stärkeren Regulierung von behandelten Waren im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) diskutiert.

Wie dem Protokoll der Sitzung im September entnommen werden kann, wurde der Vorschlag kontrovers diskutiert. Obwohl das Protokoll zur letzten Sitzung (im Dezember) und die Tagesordnung für die kommende Sitzung (im März 2022) noch nicht vorliegen, geht der VCI davon aus, dass die Diskussion im nächsten CA-Meeting weitergeführt werden wird.

Die Regeln für behandelte Waren sind ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung der BPR. Der AK Biozide hat sich daher mit den Vorschlägen der schwedischen Behörde KEMI zur stärkeren Regulierung von behandelten Waren im Rahmen der BPR in den CA-Meetings in September und November 2021 intensiv auseinandergesetzt und eine Position erarbeitet.

Obwohl der Vorschlag Schwedens – besonders mit der Bündelung der zahlreichen bisherigen Leitlinien – aus unserer Sicht zwar wichtige Aspekte aufgreift, halten wir den Vorschlag, alle Anwendungen in behandelten Waren bereits der Wirkstoffgenehmigung zu berücksichtigen, für sehr kritisch:

  • Durch die Breite neuer Informationsanforderungen und die Einschränkung von Anwendungsoptionen würde die Umsetzung der BPR weiter verkompliziert und die Hürde für Innovationen noch weiter vergrößert.
  • Der Vorschlag steht somit im Widerspruch zum Gedanken des Green Deals, der das Ziel hat, umweltfreundliche Innovationen zu unterstützen und die Nachhaltigkeit und Haltbarkeit von Produkten zu verbessern.
  • Für viele kleine und mittlere Unternehmen wäre eine zusätzliche Belastung zu befürchten, die finanziell nicht zu bewältigen wäre.

Eine pragmatische Vorgehensweise ist aus unserer Sicht unbedingt erforderlich, damit auch künftig behandelte Waren in der EU hergestellt werden und die Einhaltung der Pflichten von den europäischen Überwachungsbehörden geprüft werden können. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass der Vorschlag weit über den von der BPR beschriebenen gesetzlichen Rahmen hinausgeht.

Es wird betont, dass der VCI ebenso wie die schwedische Behörde KEMI den Wunsch hat, die Verfügbarkeit von behandelten Waren, welche die Umwelt oder Gesundheit gefährden, zu verhindern. Die BPR halten wir jedoch nicht für das geeignete Instrument, um jedwedes Produkt zu regulieren. Der bestehende Rechtsrahmen insgesamt ist bereits durchaus geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Neben der BPR, deren Fokus auf der Bereitstellung und Verwendung von sicheren Biozidprodukten liegt, gibt es weitere Vorschriften, die Regelungslücken der BPR schließen: Übergeordnet gelten REACH- und CLP-Verordnung für alle chemischen Stoffe und Gemische, und nachgeschaltete Produktregulierungen erfassen auch behandelte Waren, die in die jeweiligen Geltungsbereiche fallen.

Wir kommen zu dem Schluss, dass zunächst die rechtlichen Grundlagen sorgfältig geprüft und die Notwendigkeit strengerer Regelungen eindeutig nachgewiesen werden müssen, bevor die Diskussion von Umsetzungsfragen beginnt. Wir bitten daher um Informationen, wie viele behandelte Waren, die unter der aktuellen Chemikaliengesetzgebung legal auf dem Markt bereitgestellt werden und deren Wirkstoffe unter dem in der BPR beschriebenen Prinzip des „one safe use“ bewertet wurden, schwerwiegende Probleme hinsichtlich Umwelt-, Arbeits- oder Verbraucherschutz verursachen. Darüber hinaus bitten wir die Europäische Kommission, die rechtliche Grundlage für eine stärkere Regulierung behandelter Waren eingehend zu prüfen.

Die vollständige Position hier oder im Kopf der Seite zum Download. PDF | 108 kB | Stand: 28. Januar 2022

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Evelyn Roßkamp

Kontaktperson

Dr. Evelyn Roßkamp

Biozide, Human-Biomonitoring, Innenraumluft, VCI-Serviceplattform "REACH, CLP und Biozide"