Biozidprodukte-Verordnung

Verzögerte Verfahren und Mangel an Ressourcen

01. September 2021 | Bericht

Gemäß Artikel 65(4) der Biozidprodukte-Verordnung muss die EU-Kommission einen Bericht über die Durchführung erstellen.

Desinfektionsmittel sind Biozidprodukte. Bisher sind allerdings nur wenige von ihnen unter der BPR zugelassen. © Kzenon/adobe.stock.com
Desinfektionsmittel sind Biozidprodukte. Bisher sind allerdings nur wenige von ihnen unter der BPR zugelassen. © Kzenon/adobe.stock.com

Wie geht es mit der Umsetzung der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) in der EU voran? Zu dieser Frage muss die EU-Kommission einen Bericht erstellen und diesen dem zuständigen Ministerrat und dem EU-Parlament vorlegen. Der Bericht ist nun fertig und steht am 6. Oktober 2021 im Rat der Umweltminister auf der Tagesordnung. Er zeigt deutliche Umsetzungsprobleme – von langsamen Verfahren bis hin zu Ressourcenmangel in den EU-Ländern.

Ein wesentliches Problem bei der BPR-Umsetzung sind laut dem Bericht die langsamen Fortschritte im Review-Programm. Dabei handelt es sich um das Arbeitsprogramm zur Prüfung sogenannter „alter Wirkstoffe“. In dieses Programm wurden Wirkstoffe aufgenommen, die bereits im Jahr 2000 in Biozidprodukten enthalten waren und sukzessive bis Ende 2024 bewertet werden sollten. Dieses Programm war zum Zeitpunkt der Datenerhebung für den Kommissionsbericht im Jahr 2019 erst zu rund 35 Prozent abgeschlossen. Bis Juni 2021 ist dieser Fortschritt nur auf 40 Prozent angestiegen.

Neben der langsamen Umsetzung hat die Kommission auch einen systemischen Mangel an Ressourcen in den Mitgliedstaaten festgestellt. Dieser sei für die Verzögerungen maßgeblich verantwortlich, heißt es in dem Bericht. Unternehmen haben zum Beispiel oft Schwierigkeiten, Behörden zu finden, die Freigabeanträge zur Bewertung annehmen.

Industrie beklagt langsame Umsetzung

Der VCI hatte sich ebenfalls jüngst mit der Bewertung der BPR auseinandergesetzt. Für die chemisch-pharmazeutische Industrie ist die schleppende Umsetzung mit den enormen Verzögerungen im Review-Programm ein zentrales Problem. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Leitlinien und die Änderung von Bewertungsgrundlagen ist eng mit diesen Verzögerungen verbunden.

Das zweistufige Zulassungsverfahren der BPR ist dennoch ein geeignetes Instrument, um sicherzustellen, dass sowohl sichere und als auch wirksame Produkte auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden dürfen. Die VCI-Position schlägt daher Änderungen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens vor, die die Umsetzung der BPR verbessern können.

Mehr zum Thema

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Evelyn Roßkamp

Kontaktperson

Dr. Evelyn Roßkamp

Biozide, Human-Biomonitoring, Innenraumluft, VCI-Serviceplattform "REACH, CLP und Biozide"