Biozidprodukte-Verordnung

Zulassung von Produktfamilien

12. Dezember 2018 | Position

Langfassung zu diesem Dokument

Mit der Biozidprodukte-Verordnung können in einem Antrag mehrere Produkte als „Produktfamilie" erfasst werden. Bei der ECHA wird derzeit diskutiert, ob eine Begrenzung bei der Bildung von Produktfamilien erforderlich ist. Aus Sicht der Industrie darf das Produktfamilienkonzept nicht ausgehebelt werden. Der VCI geht auf die für die Industrie besonders wichtigen Punkte ein und fordert eine praxisgerechte Umsetzung des Konzepts.

Die Biozidprodukte-Verordnung enthält die Möglichkeit, mehrere Biozidprodukte in einem Antrag als „Produktfamilie" zu erfassen. Beispiele hierfür sind Produkte mit unterschiedlichen Farbtönen. - Foto: © Pictures news/stock.adobe.com
Die Biozidprodukte-Verordnung enthält die Möglichkeit, mehrere Biozidprodukte in einem Antrag als „Produktfamilie" zu erfassen. Beispiele hierfür sind Produkte mit unterschiedlichen Farbtönen. - Foto: © Pictures news/stock.adobe.com

Inhalt des Positionspapiers

Mit der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) können in einem Antrag mehrere Produkte als „Produktfamilie" erfasst werden.

Nach ersten Erfahrungen mit Anträgen auf Zulassung von Produktfamilien wird bei der ECHA diskutiert, inwieweit eine Begrenzung bei der Bildung von Produktfamilien erforderlich ist.

Aus Sicht der Industrie darf das Produktfamilienkonzept nicht ausgehebelt werden. Der VCI geht in dieser Position auf die für die Industrie besonders wichtigen Punkte ein und fordert eine Umsetzung des Produktfamilienkonzeptes, die der Praxis bei den Unternehmen gerecht wird.

HIntergrund

Die Biozidprodukte-Verordnung beschreibt die Möglichkeit, in einem Antrag mehrere Produkte als Produktfamilie zuzulassen. Eine Biozidproduktfamilie ist eine Gruppe von Biozidprodukten

  • für den gleichen Verwendungszweck,
  • mit denselben Wirkstoffen,
  • von ähnlicher Zusammensetzung mit spezifizierten Abweichungen,
  • mit ähnlichen Risikopotenzialen und von ähnlich starker Wirksamkeit.

Wesentliche produktart-übergreifende Ansatzpunkte

Die Produktarten, die in der BPR denselben Regelungen unterworfen werden, sind sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund sind auch die Ansätze und Schwerpunkte der einzelnen Antragsteller verschieden. Produktart-übergreifend wurden die beiden folgenden generellen Ansatzpunkte und Familienkonzepte als wesentlich festgestellt:

  • Variationen bei der Anwendung
  • Variationen in der Zusammensetzung

Derzeit existieren auf dem Markt Produkte für unterschiedliche Anwendungen, die sinnvoll in einer Produktfamilie erfasst werden können. Im Fall von Nischenprodukten für Anwendungen mit nur sehr kleinem Markt bedeutet die Zulassung innerhalb einer Produktfamilie oft die einzige Möglichkeit, diese Produkte zu erhalten.

Um den Aufwand zu reduzieren und die Zulassung bestimmter, parallel auf dem Markt bereitgestellter Produkte, die sich in einzelnen Rezepturbestandteilen unterscheiden, sinnvoll umzusetzen, ist die Zusammenfassung dieser in einer Produktfamilie erforderlich. Beispiele hierfür sind Produkte mit unterschiedlichen Farbtönen.


Das vollständige Positionspapier des VCI mit einem Umfang von 5 Seiten finden Sie im Download-Bereich im Kopf dieser Seite (sogenannte „Langfassung").


Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Evelyn Roßkamp

Kontaktperson

Dr. Evelyn Roßkamp

Biozide, Human-Biomonitoring, Innenraumluft, VCI-Serviceplattform "REACH, CLP und Biozide"