Biozid-Wirkstoffe

Nur zugelassene Lieferanten nutzen

24. Juli 2017 | Bericht

Die Biozidprodukte-Verordnung (BPR) regelt, welche Wirkstoffe in Bioziden verwendet werden dürfen. Hersteller und Importeure solcher Produkte sowie behandelter Waren müssen sicherstellen, dass sie nur Wirkstoffe einsetzen, die den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Desinfektionsmittel, zum Beispiel für Schwimmbäder, müssen als Biozidprodukte zugelassen werden. - Foto: © baramee - Fotolia.com
Desinfektionsmittel, zum Beispiel für Schwimmbäder, müssen als Biozidprodukte zugelassen werden. - Foto: © baramee - Fotolia.com

Welche Wirkstoffe in der EU in Biozidprodukten für welche Art von Erzeugnissen verwendet werden dürfen, ist in der ECHA-Übersicht über biozide Wirkstoffe nachzulesen. Hier werden alle Wirkstoff/Produktart-Kombinationen unter Angabe des Genehmigungsstatus aufgeführt. Beim REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der deutschen Behörden gibt es außerdem eine Übersicht über die Wirkstoffe, die für die verschiedenen Produktarten bereits genehmigt sind. Hier sind die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Kommission verlinkt. Außerdem werden Übergangsfristen und Genehmigungszeitpunkte genannt.

Die BPR regelt in Artikel 95 den Zugang zum Wirkstoffdossier im Sinne einer Kostenteilung und zur Vermeidung von Trittbrettfahrern. Lieferanten, die ein vollständiges Stoffdossier eingereicht haben, auf dessen Basis ein Wirkstoff genehmigt werden kann, sind in der „Liste zugelassener Lieferanten“ (siehe Service) aufgeführt. Die Aufnahme auf diese Liste kann auch durch eine erlaubte Bezugnahme auf die Daten Anderer erfolgen. Bei der Herstellung von Biozidprodukten in der EU darf der eingesetzte Wirkstoff nur von diesen Lieferanten bezogen werden. Ausnahme ist die eigene Listung des Produktherstellers. Für den Import von behandelten Waren ist die Listung des Wirkstoffherstellers nicht relevant.

In jüngster Zeit wurden weitere Listen von der ECHA veröffentlicht. Sie geben zum Beispiel an, welche Unternehmen Wirkstoffe für das Prüfprogramm notifiziert haben. Diese Listen können der betrieblichen Planung dienen, sind aber zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nicht relevant.

Der VCI setzt sich dafür ein, dass die Liste zugelassener Lieferanten stets aktualisiert wird. Das ist sowohl für Unternehmen, die Zulassungsanträge gestellt haben, als auch für die Verwender der Wirkstoffe in der EU sehr wichtig.

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Dieser Artikel ist im chemie report 07+08/2017 erschienen.


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Dr. Evelyn Roßkamp

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