Straße, Schiene, Binnenschifffahrt

Transport gefährlicher Güter

23. November 2021 | Leitfaden

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Der VCI hat einen Leitfaden zu den Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter entwickelt.

Als Umsetzungshilfe für das "Security"-Kapitel der Gefahrgutvorschriften (Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN) hat der VCI einen Leitfaden zu den gesetzlichen Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter entwickelt und auf Basis der ADR/RID 2021 aktualisiert. Er unterstützt bei der Umsetzung der Security-Vorschriften im Gefahrgutrecht. Neu ist der Hinweis zu einer Meldepflicht gegenüber der Polizei, bei der es um das Abhandenkommen von gefährlichen Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial im Hinblick auf terroristischen Missbrauch geht.

Die Umsetzungsempfehlungen wurden gemeinsam von folgenden Verbänden erarbeitet:

  • Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. (BGL)
  • Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV)
  • Verband Chemiehandel e. V. (VCH)
  • Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
  • Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
  • Vereinigung der Privatgüterwagen-Interessenten (VPI)

Hintergrund

Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 hielt es die internationale Gesetzgebung für erforderlich, auch für den Transport gefährlicher Güter mit den Landverkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren zu entwickeln.

Auf Basis entsprechender UN-Empfehlungen wurden Maßnahmen zur Sicherung – im englischen beschrieben mit Security, im Unterschied zur klassischen Safety (Sicherheit) – in ein neues Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN aufgenommen.

Diese Vorschriften traten am 1. Januar 2005 in Kraft. Bei der Einleitung der erforderlichen Maß nahmen sollten sich die betroffenen Unternehmen bewusst sein, dass der Verordnungsgeber das Ziel dieser neuen Vorschriften ausdrücklich dahingehend formuliert hat, das Risiko des Missbrauchs gefährlicher Güter für terroristische Zwecke, durch den Personen, Güter oder die Umwelt gefährdet werden können, zu minimieren. Einen absoluten Schutz gibt es hier ebenso wenig wie bei den klassischen Risiken, die der Transport gefährlicher Güter mit sich bringt.

Maßnahmen zur Sicherung sollten in jedem an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Unternehmen Bestandteil des Sicherheits- und Qualitätsmanagementsystems sein.

Hinweise zur Benutzung

Der Vorschriftentext des neuen Kapitels 1.10 ist in diesem Leitfaden in kursiver Schrift gedruckt und eingerahmt sowie den Erläuterungen jeweils abschnittweise vorangestellt.

Die einzelnen Erläuterungen sind nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vorschriftentext verständlich. Da der Aufbau des Kapitels 1.10 nicht an allen Stellen logisch strukturiert ist, wird für dessen Erläuterung nicht in jedem Fall der fortlaufenden Nummerierung gefolgt, sondern eine systematischere Struktur gewählt.

Den vollständigen Leitfaden mit einem Umfang von 23 Seiten finden Sie im Download-Bereich im Kopf dieser Seite. Der zugehörige VCI-Mustersicherungsplan kann ebenfalls dort heruntergeladen werden.

Rechtliche Hinweise

Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Leitfaden wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen die Verfasser und der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise, Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können deswegen keine Ansprüche weder gegen die Verfasser noch gegen den Verband der Chemischen Industrie e.V. geltend gemacht werden.
Das Urheberrecht dieses Leitfadens liegt beim VCI. Die vollständige und auszugsweise Verbreitung des Textes ist nur gestattet, wenn Titel und Urheber genannt werden.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dipl.-Ing. Jörg Roth

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Jörg Roth

Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik