Umsetzung Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN

Beförderung gefährlicher Güter

26. März 2026 | Leitfaden

Empfehlungen zur Umsetzung der Sicherungsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf Basis ADR/RID/ADN 2025.

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Als Umsetzungshilfe für das "Security"-Kapitel der Gefahrgutvorschriften (Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN) hat der VCI einen Leitfaden zu den gesetzlichen Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter entwickelt. Er unterstützt bei der Umsetzung der Vorschriften zur Sicherung (Security) im Gefahrgutrecht.

Die Umsetzungsempfehlungen wurden gemeinsam von folgenden Verbänden erarbeitet:

  • Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V.
  • Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV)
  • Verband Chemiehandel e. V. (VCH)
  • Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
  • Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
  • Vereinigung der Privatgüterwagen-Interessenten (VPI)

Der Leitfaden und der Mustersicherungsplan wurden auf Basis des ADR/RID/ADN 2025 aktualisiert. Neu ist eine Anlage zum Leitfaden mit Hinweisen zu den Novellierungen der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) als Rechtsgrundlagen für den vorbeugenden personellen Sabotageschutz.

Hintergrund

Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 hielt es die internationale Gesetzgebung für erforderlich, auch für den Transport gefährlicher Güter mit den Landverkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren zu entwickeln.

Auf Basis entsprechender UN-Empfehlungen wurden Maßnahmen zur Sicherung – im englischen beschrieben mit Security, im Unterschied zur klassischen Safety (Sicherheit) – in ein neues Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN aufgenommen.

Die Vorschriften zur Sicherung traten am 1. Januar 2005 in Kraft und werden im zweijährlichen Rhythmus der allgemeinen Vorschriftenänderungen angepasst.

Der Verordnungsgeber hat das Ziel ausdrücklich dahingehend formuliert hat, das Risiko des Missbrauchs gefährlicher Güter für terroristische Zwecke, durch den Personen, Güter oder die Umwelt gefährdet werden können, zu minimieren. Einen absoluten Schutz gibt es hier ebenso wenig wie bei den klassischen Risiken, die der Transport gefährlicher Güter mit sich bringt.

In Deutschland sind Personen, die für die Erstellung von Sicherungsplänen nach Unterabschnitt 1.10.3.2. ADR/RID/ADN verantwortlich sind oder die den vollständigen Zugang zum Sicherungsplan haben, einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen. Das SÜG wurde Ende 2025 novelliert.

Maßnahmen zur Sicherung sollten in jedem an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Unternehmen Bestandteil des Sicherheits- und Qualitätsmanagementsystems sein.

Hinweise zur Benutzung

Der Vorschriftentext des Kapitels 1.10 ist in diesem Leitfaden in kursiver Schrift gesetzt und eingerahmt sowie den Erläuterungen jeweils abschnittweise vorangestellt.

Die einzelnen Erläuterungen sind nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vorschriftentext verständlich. Da der Aufbau des Kapitels 1.10 nicht an allen Stellen logisch strukturiert ist, wird für dessen Erläuterung nicht in jedem Fall der fortlaufenden Nummerierung gefolgt, sondern eine systematischere Struktur gewählt.

Den vollständigen Leitfaden mit einem Umfang von 24 Seiten finden Sie im Download-Bereich auf dieser Seite. Der zugehörige VCI-Mustersicherungsplan und die Hinweise zu den Novellierungen der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) können ebenfalls dort heruntergeladen werden.

Rechtliche Hinweise

Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Leitfaden wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen die Verfasser und der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise, Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können deswegen keine Ansprüche weder gegen die Verfasser noch gegen den Verband der Chemischen Industrie e.V. geltend gemacht werden.

Das Urheberrecht dieses Leitfadens liegt beim VCI. Die vollständige und auszugsweise Verbreitung des Textes ist nur gestattet, wenn Titel und Urheber genannt werden.

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Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dipl.-Kfm. Tilman Benzing

Dipl.-Kfm. Tilman Benzing

Bahntransport, Binnenhäfen, Chlor, Gefahrgut, Intralogistik, Logistik und Verkehr, Seeverkehr, Transportsicherheit, Verkehrsinfrastruktur