Anwendung in chemisch-pharmazeutischen Anlagen

Leitfaden zur Maschinenverordnung

26. Februar 2026 | Leitfaden

Downloads

Sie brauchen Unterstützung bei der Anwendung? Der Leitfaden zeigt praxisnah, worauf es ankommt.

Maschinen sind zentral für sichere Prozesse in der chemisch-pharmazeutischen Industrie. © YURY MARYUNIN - Fotolia.com
Maschinen sind zentral für sichere Prozesse in der chemisch-pharmazeutischen Industrie. © YURY MARYUNIN - Fotolia.com

Der Leitfaden gibt Empfehlungen für die Anwendung und Interpretation der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und hilft dabei, Maschinen in die eigenen Prozesse einzubinden. Die Drittausgabe (Stand Februar 2026) stellt eine vollständige inhaltliche und redaktionelle Anpassung an die seit 2012 geänderten Regelwerke dar.

Hintergrund

In der chemisch-pharmazeutischen Industrie sind Maschinen häufig wesentlicher Bestandteil der Prozessanlagen. Maschinensicherheit ist daher immer auch ein integraler Teil der Anlagensicherheit. Betreibende müssen sich mit den Maschinenherstellern abstimmen, um die Maschinen sicher in die eigenen Prozesse integrieren zu können. In der Praxis führt diese Schnittstelle jedoch oft zu Schwierigkeiten bei der Anwendung und Interpretation der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, da technische und organisatorische Standards in der chemisch-pharmazeutischen Industrie von denen der Hersteller abweichen können. Der Leitfaden soll hier Hilfestellung leisten.

Seit dem 01.01.2010 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für das Inverkehrbringen von Maschinen im EU-Binnenmarkt. Die rechtliche Verpflichtung zu ihrer Anwendung in Deutschland basiert auf der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV).

Die Maschinenrichtlinie wird ab dem 20. Januar 2027 vollständig durch die Maschinenverordnung ersetzt, die am 29.06.2023 veröffentlicht und am 19.07.2023 in Kraft getreten ist. Die neue MVO sieht eine Übergangsfrist von 42 Monaten bis zum 19. Januar 2027 vor. Danach gilt sie direkt und unmittelbar in Deutschland. Einige Abschnitte treten jedoch schon früher in Kraft, insbesondere solche, die die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission betreffen.

Das neue MVO-Durchführungsgesetz (MaschinenDG) wird die nationalen Vorgaben zur Umsetzung der MVO festlegen. Es tritt nach seiner Veröffentlichung in Kraft und ersetzt zum 20. Januar 2027 die bisherige 9. ProdSV.

Ziele

Der Leitfaden dient als Hilfestellung zur Anwendung der Maschinenverordnung in Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Die MVO kann für diese Unternehmen insbesondere relevant sein bei der:

  • Bestellung und Beschaffung
  • Änderung und wesentlichen Veränderung
  • Herstellung für den Eigengebrauch

von Maschinen und unvollständigen Maschinen. Dazu zählt entsprechend den Definitionen der MVO auch die Gesamtheit von Maschinen (siehe Art. 3 MVO und §38 EU-Leitfaden, Auflage 2.3 – April 2024 zur Maschinenrichtlinie). Mit dem Leitfaden wird ein Beitrag zur Erhöhung der Anlagensicherheit geleistet.

Wichtiger Hinweis zur Anwendung des Leitfadens

Dieser VCI-Leitfaden zur Anwendung der Maschinenverordnung in Anlagen der chemisch-pharmazeutischen Industrie entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Leitfaden wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen die Verfasser und der VCI keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise, Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können deswegen keine Ansprüche, weder gegen den Verfasser noch gegen den VCI, geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn die Schäden vom VCI oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Thilo Höchst

Thilo Höchst

Abteilungsleitung Umweltschutz, Anlagensicherheit, Verkehr, Chemieparks, Strahlenschutz, TUIS