Naturinfrastruktur und Genehmigungen

Natur und Wirtschaft wachsen lassen

09. Juli 2026 | Bericht

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Der Entwurf zum Gesetz Naturinfrastruktur bremst Planung und Investitionen. Regeln müssen ausgewogen sein.

Natur schützen und Infrastruktur ausbauen: Für beides braucht es ausgewogene und praktikable Regeln. © H. Rambold/stock.adobe.com
Natur schützen und Infrastruktur ausbauen: Für beides braucht es ausgewogene und praktikable Regeln. © H. Rambold/stock.adobe.com

Im Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das begrüßen wir. Der vorliegende Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG) widerspricht diesen Vorgaben jedoch und kann daher aus standort- und wirtschaftspolitischer Sicht nicht akzeptiert werden.

Insbesondere die grundsätzliche Verankerung eines überragenden öffentlichen Interesses für Naturinfrastruktur würde die Genehmigungsfähigkeit industrieller und infrastruktureller Aktivitäten massiv beeinträchtigen. Dies widerspricht fundamental den Zielen der Bundesregierung sowie der Europäischen Kommission, die wirtschaftliche Stärke und Handlungsfähigkeit Europas wiederherzustellen – und nicht zuletzt dem frisch beschlossenen Infrastruktur Zukunftsgesetz.

Die potenziell betroffene Gebietskulisse wäre sehr weitreichend und der Ansatz würde ohne Not über EU-Anforderungen hinausgehen. So werden Unternehmen und ganze Wertschöpfungsketten zusätzlich belastet.

In Deutschland herrscht bereits heute eine umfassende Umweltregulierung und Unternehmen bekennen sich zu hohen Umweltstandards. Die chemische, pharmazeutische und biotechnologische Industrie hat selbst ein großes Interesse an einer intakten Natur als Grundlage für gesunde Beschäftigte, wirtschaftliche Tätigkeit und Innovationen, z. B. Zugang zu nachwachsenden Rohstoffen oder genetischen und biologischen Ressourcen. Daher setzt sich der VCI für den Schutz der biologischen Vielfalt und die nachhaltige Nutzung der Natur ein, u.a. in der Nachhaltigkeitsinitiative Chemie³.

Bei diesem Herangehen ist es zugleich unabdingbar, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und einen verlässlichen Rahmen für den Infrastrukturausbau zu schaffen. Der Gesetzentwurf sollte abgelehnt werden, da er zentrale Ziele des Koalitionsvertrags konterkariert und die Wettbewerbsfähigkeit schwächt.

Weitere Details dazu finden sich in der VCI-Stellungnahme.

Sollten neue Regelungen erforderlich sein, müssen sie grundlegend neu konzipiert werden. Dabei gilt:

  • Neue Regelungen müssen verhältnismäßig, praktikabel und wirksam sein.
  • Das Instrument des öffentlichen Interesses sollte gezielt und räumlich begrenzt eingesetzt werden.
  • Ein genereller Abwägungsvorrang ist nicht zielführend und wird der Komplexität des Gemeinwohls nicht gerecht.
  • Bestehende Instrumente wie Schutz durch Nutzung sollten gestärkt werden.
  • Ein enger Dialog mit den Betroffenen ist erforderlich. Der VCI tritt dazu gerne in den Dialog ein.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dipl.-Geogr. Anne Armbruster

Dipl.-Geogr. Anne Armbruster

Nachhaltigkeit, Initiative Chemie³, Biodiverstität

 Verena A. Wolf

Verena A. Wolf

Anlagengenehmigungen, Naturschutz