Novelle Kreislaufwirtschaftsgesetz

Qualität statt neuer Verfahrensgrenzen

06. August 2026 | Position

Kreislaufwirtschaft braucht hochwertige Rezyklate, Technologieneutralität und eine Kohlenstoffstrategie.

Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollte eine technologieoffene Kreislaufwirtschaft stärken, hochwertige Rezyklate fördern und so Ressourcensicherheit und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sichern. © romaset/stock.adobe.com
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollte eine technologieoffene Kreislaufwirtschaft stärken, hochwertige Rezyklate fördern und so Ressourcensicherheit und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sichern. © romaset/stock.adobe.com

Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll die Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt und die Rohstoffversorgung gestärkt werden. Das ist richtig. Kreislaufwirtschaft ist längst mehr als Abfallvermeidung und Verwertung. Sie wird zu einem zentralen Baustein für Ressourcenschonung, Versorgungssicherheit und industrielle Wettbewerbsfähigkeit.

Damit sie diesen Beitrag leisten kann, braucht es einen Rechtsrahmen, der hochwertige Sekundärrohstoffe ermöglicht und den Blick auf das Ergebnis richtet. Entscheidend ist, dass Rezyklate entstehen, die Primärrohstoffe ersetzen können. Für viele Anwendungen, etwa im Lebensmittel-, Pharma- oder Medizinbereich, kommt es dabei vor allem auf Qualität, Sicherheit und Einsatzfähigkeit der erzeugten Rohstoffe an, nicht auf die Bevorzugung einzelner Recyclingverfahren.

Qualität statt Verfahrensgrenzen

Die europäische Regulierung setzt zunehmend auf klare Anforderungen an den Einsatz hochwertiger Rezyklate. Nationale Vorgaben sollten daran anknüpfen. Neue Differenzierungen zwischen Recyclingverfahren dürfen nicht zu zusätzlichen Hürden führen. Mechanisches und chemisches Recycling ergänzen sich. Beide können dazu beitragen, Kunststoffabfälle besser als Rohstoffquelle zu nutzen und zusätzliche Stoffkreisläufe zu schließen.

Gerade chemisches Recycling kann dort eine wichtige Rolle spielen, wo mechanische Verfahren an Grenzen stoßen. Das gilt insbesondere für qualitätssensitive und stark regulierte Anwendungen. Ein modernes Kreislaufwirtschaftsrecht sollte daher technologieoffen bleiben und die Qualität der erzeugten Sekundärrohstoffe in den Mittelpunkt stellen.

Abfallrecht klar begrenzen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sollte regeln, wie Stoffe und Materialien im Kreislauf geführt werden. Anforderungen an Gestaltung, Zusammensetzung oder Vermarktung von Produkten gehören dagegen in die jeweiligen produkt- und stoffstromspezifischen Regelwerke. Eine zu weit gefasste Verordnungsermächtigung für Inverkehrbringungsverbote kann diese Grenze verwischen und Rechtsunsicherheit schaffen.

Produktverbote sollten nur in klar begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen. Zuvor müssen weniger eingriffsintensive Lösungen geprüft werden, etwa bessere Sammlung, Sortierung, Behandlung und Verwertung. Auch technische Entwicklungen sollten berücksichtigt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass potenziell kreislauffähige Materialien vorschnell ausgeschlossen werden.

Kreislaufwirtschaft braucht eine Kohlenstoffstrategie

Die Kreislaufwirtschaft der Zukunft darf sich nicht auf klassische Materialkreisläufe beschränken. Kohlenstoff wird auch in einer klimaneutralen Wirtschaft ein unverzichtbarer Rohstoff für Chemikalien, Kunststoffe, Arzneimittel und viele weitere Produkte bleiben. Deshalb braucht Deutschland eine Kohlenstoffstrategie, die unterschiedliche Kohlenstoffquellen und Kreisläufe gemeinsam in den Blick nimmt.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sollte die Voraussetzungen schaffen, um Kohlenstoff aus Abfällen, Biomasse und abgeschiedenem CO₂ stärker als Rohstoff zu nutzen. Innovative Ansätze wie die Massenbilanzierung und neue Recyclingtechnologien können dazu beitragen, fossile Ressourcen zu ersetzen, die Rohstoffversorgung zu stärken und geschlossene Kohlenstoffkreisläufe aufzubauen. Statt technologiespezifischer Vorgaben braucht es langfristig verlässliche und technologieoffene Rahmenbedingungen für die Rohstoffbasis von morgen.

Nachfrage für Sekundärrohstoffe stärken

Neben rechtlicher Klarheit braucht Kreislaufwirtschaft verlässliche Märkte. Die öffentliche Beschaffung kann ein wichtiger Hebel sein, um Nachfrage nach Rezyklaten und kreislauffähigen Produkten zu schaffen. Wenn die öffentliche Hand Sekundärrohstoffe stärker berücksichtigt, entstehen bessere Investitionsbedingungen für Recyclingkapazitäten und neue zirkuläre Geschäftsmodelle.

Die Novelle sollte daher nicht neue Verfahrensgrenzen ziehen, sondern Investitionen, Innovationen und hochwertige Kreisläufe ermöglichen. Entscheidend ist ein kohärenter Rahmen, der mit europäischen Vorgaben zusammenpasst, technologieoffen bleibt und Rohstoffsouveränität stärkt. So kann das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu einem echten Standortfaktor für eine klimaneutrale und wettbewerbsfähige Industrie werden.

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Dr. Wadim Weber

Dr. Wadim Weber

Rohstoffe, Zirkuläre Wirtschaft