EU-Industrieemissionsrichtlinie

Umsetzung jetzt entscheidend

03. August 2026 | Bericht

Der Bundestag hat wichtige Leitplanken gesetzt. Jetzt kommt es auf die konkrete Umsetzung an.

Bei Umweltmanagementsystemen sollen künftig stärker vorhandene Daten und Strukturen genutzt werden.
Bei Umweltmanagementsystemen sollen künftig stärker vorhandene Daten und Strukturen genutzt werden. - ©tampatra - stock.adobe.com

Der Bundestag hat den Weg für die nationale Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) frei gemacht. Damit beginnt für die Industrie die entscheidende Phase: Erst die Ausgestaltung in Verordnungen und der Verwaltungspraxis wird zeigen, ob die versprochenen Erleichterungen tatsächlich bei den Unternehmen ankommen.

Im parlamentarischen Verfahren hat der Bundestag den Gesetzentwurf gegenüber der Regierungsfassung an mehreren Stellen verbessert. Positiv aus Sicht des Chemieverbands ist vor allem die Klarstellung, dass neue Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) grundsätzlich über Rechtsverordnungen geregelt werden sollen. Zudem wurden weitere Möglichkeiten für Ausnahmen bei Umweltleistungswerten erweitert. Auch die Vorgabe, bei der Festlegung der Umweltleistung zunächst das weniger strenge Ende von Umweltleistungsspannen zugrunde zu legen, schafft mehr Spielraum. Auch Vereinfachungen bei Digitalisierung und Genehmigungsverfahren sind ein Schritt in die richtige Richtung.

Kritisch bleibt dagegen die neue Übergangsregelung für nachträgliche Anordnungen bei IED-Anlagen. Sie ermöglicht es den Behörden, einzelne neue Anforderungen bereits anzuwenden, bevor die nationale Umsetzung neuer BVT-Schlussfolgerungen abgeschlossen ist. Aus Sicht der Industrie geht damit ein Verlust an Rechts- und Planungssicherheit einher.

Bundesrat muss noch zustimmen

Bei Umweltmanagementsystemen hat der Bundestag ebenfalls wichtige Akzente gesetzt. Er verweist ausdrücklich auf die laufenden europäischen Vereinfachungsdiskussionen im Rahmen des Umwelt-Omnibuses und fordert die Bundesregierung auf, künftige Erleichterungen zügig in nationales Recht zu übernehmen. Gleichzeitig sollen Unternehmen stärker auf vorhandene Daten und bestehende Managementsysteme zurückgreifen können, um zusätzlichen Bürokratieaufwand zu vermeiden.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch den Bundesrat passieren – voraussichtlich im September. Anschließend richtet sich der Blick auf die praktische Ausgestaltung durch Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und besonders die Technische Anleitung Luft. Erst dann zeigt sich, ob die IED 2.0 mehr Praxistauglichkeit und weniger Bürokratie bringt.

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Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann

Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann

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