30. Juli 2026 | Bericht
Die Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie beginnt. Über Kosten und Herstellerverantwortung wird weiter gestritten.
Die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) ist geltendes EU-Recht, doch der politische Streit über die Kostenfrage hält noch an. Während Deutschland die Umsetzung vorbereitet, wächst der Druck auf die EU, die umstrittene erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) erneut zu überprüfen. Ein formelles Verfahren zur Änderung der Richtlinie gibt es bislang allerdings nicht.
Deutschland muss die Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie bis Ende 2028 in nationales Recht überführen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) arbeitet derzeit an einer nationalen Kommunalabwasserverordnung. Sie soll unter anderem Regelungen zu Starkregenabschlägen, zur Energieneutralität und verschärften Stickstoff- und Phosphorwerten für die kommunale Wasserwirtschaft enthalten. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung als neues Finanzierungsinstrument. Dieses muss bereits bis Juli 2027 umgesetzt werden.
Für Unternehmen, die ihr Abwasser in kommunale Kläranlagen einleiten, könnte die neue Regulierung spürbare Folgen haben. Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssen sich auf verschärfte Anforderungen bei Stickstoff und Phosphor sowie möglicherweise höhere Gebühren einstellen.
Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, wer die Kosten der zusätzlichen Abwasserreinigung tragen soll. Die EU-Kommission stuft Arzneimittel und kosmetische Mittel als wesentliche Verursacher von Spurenstoffen in Gewässern ein. Diese politische Festlegung ist seit Langem umstritten. Nach der Richtlinie sollen Hersteller von Kosmetika und Arzneimitteln zunächst den überwiegenden Teil der Kosten für die sogenannte vierte Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen übernehmen.
Zugleich wird darüber diskutiert, ob die Finanzierung auf weitere Bereiche ausgeweitet werden kann. In diesem Zusammenhang steht auch die Einrichtung einer sogenannten Producer Responsibility Organisation (PRO), die entweder von den Herstellern selbst oder durch eine zusätzliche Behörde organisiert werden könnte. Bisher ist es dem Bundesumweltministerium allerdings nicht gelungen, die Kosten für den Ausbau der vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen zu beziffern. Solange diese nicht feststehen, bleibt auch die Option einer privatwirtschaftlich organisierten PRO offen.
Der Chemieverband rechnet damit, dass das BMUKN im Herbst 2026 Klarheit über das weitere Vorgehen schaffen wird.
Rechtsstreit um Herstellerverantwortung
Der Streit über die erweiterte Herstellerverantwortung wird inzwischen auch vor dem europäischen Gericht ausgetragen. Mehrere Verbände und Unternehmen aus der Pharma- und Kosmetikbranche haben Klagen gegen die entsprechenden Regelungen beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Diese wurden aus formalen Gründen als „unzulässig“ abgewiesen. Allerdings haben mehrere Unternehmen Rechtsmittel eingelegt und verfolgen ihre Klagen nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter.
Auch Polen hat als EU-Mitgliedstaat Klage gegen die Richtlinie beim EuGH eingereicht. Eine Entscheidung steht noch aus.
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Dr. Thomas Kullick
Anorganische Schwefelverbindungen, Boden- und Gewässerschutz
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