Krieg in der Ukraine

Ukraine-Erlass vom 07.06.2022

25. Juli 2022 | Bericht

Das BMF gewährt lohnsteuerliche Erleichterungen bei Hilfsleistungen.

Viele Unternehmen haben ihre Mitarbeitenden in der Ukraine unterstützt, dafür gewährt das BMF lohnsteuerliche Erleichterungen. © effe45/stock.adobe.com
Viele Unternehmen haben ihre Mitarbeitenden in der Ukraine unterstützt, dafür gewährt das BMF lohnsteuerliche Erleichterungen. © effe45/stock.adobe.com

Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie haben seit Kriegsbeginn im Februar ihren Mitarbeitenden in der Ukraine in vielfältiger Weise geholfen. Dazu gehören beispielsweise Gehaltsfortzahlungen, kostenfreie Nutzungsüberlassung von Unterkünften, die unentgeltliche Verpflegung oder der unentgeltliche Transport der ukrainischen Mitarbeiter an sichere Orte und weitere Hilfen.

Da die Unterstützungsleistungen und sozialen Hilfen sowie Hilfsangebote auch lohnsteuerliche Pflichten in Deutschland auslösen können, hat sich der VCI in Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern und der Finanzverwaltung wiederholt für kurzfristige Lösungen für die kriegsbedingten steuerlichen Herausforderungen eingesetzt.

Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit einem neuen Erlass zahlreiche Punkte aufgegriffen und lohnsteuerliche Erleichterungen gewährt.

Download BMF-Schreiben: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine GeschädigtenPDF | 62 kB | Stand: 07. Juni 2022