EU-Richtlinie

Revision des Umweltstrafrechts

25. März 2022 | Position

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Der VCI bewertet den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt.

Wirksame Kooperationsmechanismen zwischen allen Mitgliedstaaten sind Voraussetzung für eine wirksame Durchsetzung des EU-Umweltrechts. © Hans F. Daniel
Wirksame Kooperationsmechanismen zwischen allen Mitgliedstaaten sind Voraussetzung für eine wirksame Durchsetzung des EU-Umweltrechts. © Hans F. Daniel

Die EU-Kommission hat im Dezember 2021 den Vorschlag für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinie 2008/99/EG vorgelegt. Eine wirksame Durchsetzung des EU-Umweltrechts ist für die chemisch-pharmazeutische Industrie von entscheidender Bedeutung. Angemessene Instrumente und Ressourcen zur Verfolgung krimineller Aktivitäten sowie wirksame Kooperationsmechanismen zwischen allen Mitgliedstaaten sind hierfür eine Voraussetzung. Härtere Sanktionen sind vor allem dann gerechtfertigt und notwendig, wenn kriminelle Handlungen klare Strategien zur vorsätzlichen Umgehung bestehender Vorschriften erkennen lassen. Aus Sicht des VCI müssen die Sanktionstatbestände in dem vorgelegten Kommissionsvorschlag genauer definiert und stärker ausdifferenziert werden. Ferner müssen die Sanktionen an einen jeweils klar definierten Verstoß gegen das Verwaltungsrecht geknüpft werden.

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 Dominik Jaensch

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Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht