Einheitlicher Patentschutz rückt näher

07. August 2026 | Bericht

Die EU hat sich auf eine tragfähige Rechtsgrundlage für den Schutz innovativer Produkte verständigt.

Das geplante einheitliche Schutzzertifikat soll den Schutz innovativer Produkte europaweit vereinfachen.
Das geplante einheitliche Schutzzertifikat soll den Schutz innovativer Produkte europaweit vereinfachen. - © Dreaming Andy - stock.adobe.com

Bei den Verhandlungen über die geplanten einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikate (Unitary Supplementary Protection Certificates, uSPC) wurde ein wichtiger Fortschritt erzielt. Der Rat der Europäischen Union hat sich auf eine tragfähige Rechtsgrundlage für die entsprechenden Verordnungsvorschläge verständigt.

Ergänzende Schutzzertifikate (SPC) dienen dazu, die effektive Schutzdauer von Patenten für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel zu verlängern. Hintergrund ist, dass für diese Produkte vor ihrer Vermarktung umfangreiche behördliche Zulassungsverfahren erforderlich sind, die einen erheblichen Teil der regulären Patentlaufzeit in Anspruch nehmen. Mit dem geplanten uSPC soll künftig auf Grundlage eines Einheitspatents ein einheitlicher Schutz für die teilnehmenden Mitgliedstaaten geschaffen werden. Ziel ist es, das bislang fragmentierte System nationaler SPCs zu vereinfachen und den Schutz innovativer Produkte innerhalb des europäischen Binnenmarkts effizienter zu gestalten.

Einigung auf Rechtsgrundlage

Demnach unterstützt eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten den Vorschlag, die Regelungen auf Artikel 118 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu stützen. Auch Deutschland hat sich für diesen Ansatz ausgesprochen. Die geplanten Verordnungen sollen grundsätzlich für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, praktisch jedoch nur dort Anwendung finden, wo die Staaten am System des Einheitspatents teilnehmen und das Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht (UPC) ratifiziert haben.

Damit würde sichergestellt, dass ein künftiges einheitliches Schutzzertifikat stets denselben territorialen Geltungsbereich hat wie das zugrunde liegende Einheitspatent. Gleichzeitig könnte sich der Schutzumfang künftig automatisch erweitern, wenn weitere Mitgliedstaaten dem Einheitspatentsystem beitreten.

Wichtiger Schritt für die Reform

Die Vorschläge für die Einführung eines uSPC wurden von der Europäischen Kommission bereits 2023 im Rahmen eines umfassenden Reformpakets zum SPC-System vorgelegt. Nachdem lange Zeit insbesondere die Frage der richtigen Rechtsgrundlage umstritten war, scheint nun eine zentrale rechtliche Hürde überwunden. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene weiter voranschreiten.

Wir begrüßen die erzielte Einigung zur Rechtsgrundlage ausdrücklich. Sie schafft die notwendige Rechtssicherheit für die weitere Ausgestaltung des einheitlichen SPC-Systems und stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem effizienteren und europaweit harmonisierten Schutz innovativer Arznei- und Pflanzenschutzmittel dar. Als langjährige Befürworter eines einheitlichen SPC-Systems hoffen wir nun, dass auch die noch offenen politischen und rechtlichen Fragen zügig geklärt werden. So kann das Gesetzgebungsverfahren rasch abgeschlossen und das neue System möglichst bald in Kraft gesetzt werden.

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RA Marcel Kouskoutis

RA Marcel Kouskoutis

Gewerbliche Schutzrechte, Kartellrecht, Rechtsfragen Digitalisierung, Zivil- und Vertragsrecht, Geschäftsführung Chemie Wirtschaftsförderungs-GmbH