Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard

KMU in der Lieferkette entlasten

06. Juni 2026 | Bericht

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Der Entwurf zum freiwilligen Standard begrenzt Berichtspflichten und stärkt die Praxistauglichkeit für KMU.

Einheitliche Standards sollen kleinen und mittleren Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtern.
Einheitliche Standards sollen kleinen und mittleren Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtern. - © Copyright Maskot .

Der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard (VS) wurde entwickelt, um Unternehmen zu unterstützen, die nicht unter die formalen Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, aber dennoch Nachhaltigkeitsinformationen für die Unternehmen, die unter die CSRD fallen, bereitstellen müssen.

Der Standard verfolgt das Ziel, diese Anfragen zu bündeln und zu begrenzen. Er soll Unternehmen eine einheitliche, verlässliche und praxistaugliche Grundlage bieten, um Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert offenzulegen, ohne in eine umfassende Pflichtberichterstattung hineingezogen zu werden. Damit soll insbesondere der sogenannte Trickle-down-Effekt der CSRD auf kleine und mittlere Unternehmen wirksam begrenzt werden.

Bewertung des Entwurfs

Der vorliegende Entwurf eines Delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission wird ausdrücklich begrüßt. Das Ziel, Anforderungen aus der Wertschöpfungskette zu begrenzen, ist zentral für kleine und mittlere Unternehmen. Viele KMU sind durch Anfragen ihrer Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner mit indirekten Berichtspflichten konfrontiert. Der freiwillige Standard kann hier zu einem harmonisierten und praxistauglichen Ansatz beitragen. Aus unserer Sicht erfüllt der Entwurf diese Anforderungen weitgehend.

Entscheidend ist zudem, dass er von CSRD-berichtspflichtigen großen Unternehmen, Investorinnen und Investoren, Finanzinstituten und Banken als ausreichende Erfüllung von Informationsanforderungen entlang der Wertschöpfungskette anerkannt wird.

Kohärenz und Rechtssicherheit

Der freiwillige Standard muss mit den laufenden Überarbeitungen der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards und der Sustainable Finance Disclosure Regulation kohärent ausgestaltet werden. Informationsanforderungen entlang der Wertschöpfungskette sollten sich konsequent an der realistischen Umsetzbarkeit für KMU orientieren.

Für Unternehmen ist eine zügige Umsetzung im Einklang mit dem Zeitplan der Europäischen Kommission entscheidend, um in einem stabilen und verlässlichen Rechtsrahmen planen zu können.

Kontakt

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 Kathrine Link

Kathrine Link

Nachhaltigkeit, Initiative Chemie³, Berichterstattung, Sustainable Finance