EU- Verpackungspolitik

Umweltkennzeich­nung für Verpackungen

04. März 2022 | Leitfaden

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Eine einseitige Plastikabgabe kann zur vermehrten Nutzung von ökologisch nachteiligeren Materialien führen.

Mit der aktuellen Empfehlung möchte der VCI einen Beitrag zur Umsetzung der Umweltkennzeichnung in der Praxis leisten. © (c) iStockphoto
Mit der aktuellen Empfehlung möchte der VCI einen Beitrag zur Umsetzung der Umweltkennzeichnung in der Praxis leisten. © (c) iStockphoto

Aktuell wird die Verpackungspolitik in der Europäischen Union durch die Umsetzung der EU-Richtlinien 2018/851 über Abfälle und 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle in das nationale Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates geprägt. Folglich werden bestimmte Verpflichtungen eingeführt, deren Geltungsbereich sich zwar auf das Gebiet des jeweiligen Mitgliedsstaates beschränkt, gilt jedoch für alle (auch aus dem Ausland eingeführten) Verpackungen. So haben bereits solche Länder wie Italien, Portugal, Slowenien, Bulgarien, aber auch Deutschland die Umweltkennzeichnung (Beschaffenheit der verwendeten Verpackungsmaterialien) für alle in Verkehr gebrachten Verpackungen gemäß der Entscheidung 97/129/EG in der nationalen Gesetzgebung verankert. Weitere Europäische Länder können diesem Beispiel in Zukunft folgen. Mit der aktuellen Empfehlung möchten wir auf Grundlage der Entscheidung 97/129/EG einen Beitrag zur Umsetzung der Umweltkennzeichnung in der Praxis leisten. Alle hier aufgeführten Informationen sind unverbindlich und beziehen sich ausschließlich auf industrielle (B2B) Verpackungen. Sämtliche Empfehlungen und Darstellungen basieren auf der aktuellen Informationslage zu diesem Thema.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Sonia Meczynska

Kontaktperson

Sonia Meczynska

Normung, Managementsysteme, Rücknahmesysteme, Tests und Kriterien (Gefahrgut), Verpackung