Gefahrgutverpackungen

Versand nach UN3509

28. Mai 2021 | Information

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Was ist beim Versand von alten, leeren, ungereinigten Gefahrgutverpackungen zu beachten?

Beim Versenden von Altverpackungen sind diverse Vorschriften zu beachten. © Antonio Diaz - stock.adobe.com
Beim Versenden von Altverpackungen sind diverse Vorschriften zu beachten. © Antonio Diaz - stock.adobe.com

Hier finden Sie Hinweise, wie „Altverpackungen, leer, ungereinigt – Klasse 9 – UN 3509“ gemäß den Gefahrgutvorschriften ADR/RID transportfertig verpackt werden können. Anhand der beispielhaften Checklisten können Sie Schritt für Schritt die gefahrgutrechtlichen Anforderungen für den Versand von „Altverpackungen leer, ungereinigt – UN 3509“ prüfen und abarbeiten. Unter den Begriff „Altverpackungen, leer, ungereinigt“ fallen auch Verpackungsteile mit Gefahrgutanhaftungen wie Verschlüsse, offene Behälter, oder geschredderte Verpackungsteile (siehe Sondervorschrift 663).

Bitte beachten Sie, dass es sich um Beispiele handelt und der VCI diese unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit zur Verfügung stellt.

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Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Sonia Meczynska

Kontaktperson

Sonia Meczynska

Normung, Managementsysteme, Rücknahmesysteme, Tests und Kriterien (Gefahrgut), Verpackung