Gefahrgutrecht

Thermite nicht pauschal als Explosivstoffe einstufen

12. Oktober 2026 | Position

Die UN diskutiert neue Thermite-Regeln. Diese müssen auf belastbaren Tests statt pauschaler Einstufungen beruhen.

Thermite werden unter anderem zum dauerhaften Verbinden von Eisenbahnschienen eingesetzt. © wi6995 / stock.adobe.com
Thermite werden unter anderem zum dauerhaften Verbinden von Eisenbahnschienen eingesetzt. © wi6995 / stock.adobe.com

Auf Expertenebene der Vereinten Nationen (UN) wird seit 2024 in Gefahrgut- und Gefahrstoffgremien diskutiert, wie Thermite und thermithaltige Gegenstände im internationalen Gefahrgutrecht einzustufen sind. Eine Zuspitzung des Themas hat sich in den letzten Sitzungen im Jahr 2026 gezeigt.

Thermite sind anorganische Gemische, die nach der Entzündung eine stark exotherme Reaktion zeigen. Sie werden in der Industrie seit Jahrzehnten sicher in vielen Anwendungen eingesetzt.

Wir haben mit Unterstützung mehrerer Autorinnen und Autoren mit fachlicher Expertise ein Positionspapier erstellt. Es fasst die aktuellen Diskussionen zusammen, legt Probleme offen und formuliert klare Forderungen an die beratenden UN-Gremien.

Die Diskussion umfasst unterschiedliche Ansätze und Lösungsvorschläge. Im Raum steht unter anderem, Thermite grundsätzlich als Explosivstoffe der Klasse 1 einzustufen oder neue Prüfverfahren anzuwenden. Eine pauschale Einstufung würde traditionelle industrielle Anwendungen unverhältnismäßig belasten und hätte erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Industrien, ohne dass ein Sicherheitsgewinn zu erwarten wäre.

Wir unterstützen deshalb eine risikobasierte und wissenschaftlich belastbare Vorgehensweise. Unsere zentralen Forderungen sind:

  • Eine sachliche und wissenschaftlich begründete Diskussion, ohne dabei einen wichtigen Industriesektor und dessen Anwendungen unter den Generalverdacht möglicher Fehlklassifizierung zu stellen!
  • Wir lehnen den vorgeschlagenen testbasierten Ansatz und die eigene Testphilosophie von SAAMI bei der aktuellen Datenlage ab!
  • Wir fordern keine willkürliche Abweichung von bestehenden und bewährten Testmethoden ohne wissenschaftlichen Nachweis, dass sie ungeeignet sind!
  • Wir bitten ausdrücklich um Unterstützung der deutschen Position und UN-Delegation!

Auch die o.g. deutsche Expertendelegation hat auf UN-Ebene ein „Informal Paper“ vorgelegt, dass zu ähnlichen Schlüssen kommt.

Die VCI-Position steht in deutscher und englischer Sprache zum Download bereit.

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Dr. Claudia Drucker

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Toxikologie, Ökotoxikologie, Endokrine Effekte, Tests und Kriterien (Gefahrgut)

Dr. Florian Ritz

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CLP, Einstufung und Kennzeichnung, GHS, Ethanol, Giftinformation, Ökotoxikologie, Partikeleffekte, Sicherheitsdatenblatt