25. September 2026 | Pressemitteilung
Konsequente 1:1-Umsetzung des EU-Rechts und verlässliche Übergangsfristen sind erforderlich.
- Die IED muss im Umwelt-Omnibus angepasst werden
- VCI fordert konsequente 1:1-Umsetzung des EU-Rechtes
- Neue Übergangsregelung schafft Rechts- und Planungsunsicherheit
Mit der Entscheidung des Bundesrates zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) in deutsches Recht geht eine fast zweijährige Debatte zu Ende. Aus Sicht des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) bleibt dabei ein grundlegendes Problem: Deutschland nutzt nicht alle Spielräume für eine konsequente 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben – trotz der Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
„Wir brauchen in Deutschland keine eigene Version des europäischen Umweltrechts. Europa vereinfacht, aber Deutschland setzt wieder eigene Maßstäbe. Wenn Brüssel Spielräume für Ausnahmen zulässt, müssen wir das auch nutzen. Wir können uns deutsche Sonderwege nicht mehr leisten“, sagt VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup.
Der VCI begrüßt, dass im parlamentarischen Verfahren wichtige Verbesserungen erreicht wurden. Dazu gehören Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren und die stärkere Nutzung bereits vorhandener Daten und Managementsysteme. Kritisch sieht der VCI insbesondere, dass nicht alle Freiräume der IED im Wasserrecht genutzt werden. Die Länder fordern im Bundesratsverfahren ausdrücklich, die europäischen Ausnahmen auch im Wasserhaushaltsgesetz vollständig abzubilden – unter anderem für Fälle, in denen der geografische Standort und die lokalen Umweltbedingungen eine Ausnahme rechtfertigen.
Der VCI kritisiert zudem die neue Übergangsregelung für nachträgliche Anordnungen. Sie ermöglicht es Behörden, neue Anforderungen bereits anzuwenden, bevor deren nationale Umsetzung abgeschlossen ist. Aus Sicht der Industrie gefährdet das die Rechts- und Planungssicherheit und kann zusätzliche Investitions- und Anpassungskosten auslösen.
„Unternehmen investieren nicht in einen Rechtsrahmen, der sich während des Spiels verändert. Wer Investitionen in Deutschland will, muss für klare Regeln und verlässliche Übergangsfristen sorgen“, sagt Große Entrup.
Für die Chemieindustrie bedeutet die Umsetzung zusätzliche Anforderungen an Umweltleistung, Ressourceneffizienz und Dekarbonisierung. Außerdem entstehen darüber hinaus Prüf- und Dokumentationspflichten, die durch andere gesetzliche Regelungen bereits abgedeckt sind.
Der VCI hofft daher, dass der Umwelt-Omnibus auf EU-Ebene die notwendigen Erleichterungen bringt und überflüssige Anforderungen korrigiert. Der VCI fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für weitere Entbürokratisierung einzusetzen.
Hintergrund
Die EU-Industrieemissionsrichtlinie ist im Kontext des europäischen Green Deal entstanden. Sie reguliert den Betrieb und die Genehmigung von Industrieanlagen. In Deutschland sind alle rund 1.900 Chemieanlagen unmittelbar betroffen. Die IED regelt zudem den Informationsaustausch zur Festlegung der besten verfügbaren Technik in Europa, welcher dann auch in Deutschland implementiert werden muss.
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