14. August 2026 | Position
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VCI Position kompakt - EU-Emissionshandel
PDF | 130 kB | Stand: 14. August 2026
Der EU-Emissionshandel braucht ein Update, um Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen zu sichern.
Das System des europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1) ist seit 2005 das zentrale Instrument der EU, um Anreize für Klimaschutz in der Industrie und Energiewirtschaft zu schaffen. Für ausgestoßene Treibhausgase müssen Zertifikate abgegeben werden. Mit diesen kann gehandelt werden, wenn Unternehmen weniger oder mehr davon benötigen.
Das EU-ETS 1 war richtig gedacht: Es sollte Innovationen auslösen und Emissionen senken. Allerdings verteuert es die Industrieproduktion in der EU schneller, als klimaneutrale Alternativen verfügbar sind, und beschleunigt so Produktionsverlagerungen zulasten der Transformation. Das System ist aktuell so angelegt, dass die stetig abnehmende Menge der Zertifikate ab 2039 weder auktioniert noch kostenlos zugeteilt wird. Durch die sinkende Emissionsobergrenze sind steigende Preise zu erwarten. Ab Mitte der 2030er Jahre besteht zudem das Risiko, dass das EU-ETS 1 seine Funktion nicht mehr vollständig erfüllen kann, weil Zertifikate knapp werden, während gleichzeitig wesentliche Voraussetzungen für die Transformation fehlen.
ETS-Revision: Eine verpasste Chance
Im Juli 2026 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgelegt und kommt somit der gesetzlichen Vorgabe nach, das EU-ETS 1 an das EU-Klima-Zwischenziel 2040 anzupassen. Der Entwurf enthält folgende Änderungen: Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten soll auch nach 2030 fortgeführt werden. Ab 2031 wird sie jedoch an die Vorlage und Umsetzung von Investitionsplänen in die Dekarbonisierung geknüpft. Dabei sollen 80 Prozent der Zuteilung nach Genehmigung des Plans, der Rest nach Umsetzung der Investitionen gewährt werden. Die Benchmarkwerte, die maßgeblich über die Menge der kostenlosen CO₂-Zertifikate entscheiden, sollen für die Zeiträume 2031–2035 und 2036–2040 weiterhin nach der bisherigen Methodik festgelegt werden. Basis bleiben die 10 Prozent der Anlagen mit der höchsten Effizienz. Für den Zeitraum 2026–2030 schlägt die EU-Kommission in einem separaten Gesetzesvorschlag die Einführung sektorspezifischer Berechnungsmaßstäbe für Wärme und Brennstoffe vor. Damit bleibt das von der Industrie kritisierte Benchmark-Verfahren unverändert. Zur Abfederung der Absenkung sollen rund 80 Millionen Zertifikate aus einem gesetzlich verankerten Puffer bereitgestellt werden.
Seit 2019 werden Zertifikate in die Marktstabilitätsreserve (MSR) überführt und seit 2023 dauerhaft aus dem System „gelöscht“. Das hat zu einer spürbaren Verknappung geführt. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht nun vor, die automatische Löschung von Zertifikaten aus der MSR zu beenden.
Maßnahmen an Realität anpassen
Die Vorschläge der EU-Kommission gehen an den Realitäten der Industrie vorbei, da die erforderlichen Transformationsbedingungen noch nicht vorliegen. Dazu zählen die Marktreife neuer Technologien, die voraussichtlich erst in den 2040er Jahren erreicht wird, die auf absehbare Zeit unzureichende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und CO₂-neutralem Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Kosten sowie die dafür notwendige Infrastruktur. Hinzu kommt, dass CO₂-Emissionen weltweit nicht einheitlich bepreist werden. Während das EU-ETS 1 erhebliche Zusatzkosten für europäische Produzenten verursacht, unterliegen Wettbewerber in anderen Regionen keiner oder einer deutlich geringeren CO₂-Bepreisung. Solange es keine global einheitliche Bepreisung gibt, muss industrieller Abwanderung wirksam vorgebeugt werden. Gleichzeitig müssen Transformationsanreize gesetzt werden. Um Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit wieder zu verbinden, braucht es umgehend substanzielle Anpassungen am System.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Rettung der EU-Klimapolitik durch Notbremse im Emissionshandel
Bis die Voraussetzungen für die Transformation geschaffen sind, muss die EU die Regeln des EU-ETS 1 kurzfristig substanziell anpassen, um Produktionsverlagerungen (Carbon-Leakage) zu verhindern. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten darf nicht von Investitionen abhängig gemacht werden, da Investitionsanreize ohne die erforderlichen Bedingungen nicht greifen können. Zudem müssen die Benchmarks auf das Niveau von 2025 zurückgesetzt werden, dies gilt auch für Produkte, die dem Grenzausgleichsmechanismus CBAM unterliegen. Darüber hinaus muss die Marktstabilitätsreserve deaktiviert werden. Die so freiwerdenden Zertifikate müssen für die Zuteilung genutzt werden. Der vorgesehene Rückgang der verfügbaren Emissionszertifikate muss an das EU-Klimaziel 2050 angepasst und verlangsamt werden, damit Industrie und Energiewirtschaft nicht früher als andere Sektoren zur Klimaneutralität verpflichtet werden.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ass. jur. Isabell Esterhaus
Klimapolitik, Rechtsfragen Energie- und Klimaschutz
- E-Mail: esterhaus@vci.de