CO₂-Bepreisung

EU-Emissionshandel an die Realität anpassen

16. Juni 2026 | Position

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Die Revision der EU-ETS-Richtlinie muss alle Stellschrauben betrachten und an den Realitäten der Transformation ausrichten.

Marktstabilitätsreserve, Benchmarks oder CBAM: Die Instrumente des Emissionshandels entfalten ihre Wirkung erst im Zusammenspiel.
Marktstabilitätsreserve, Benchmarks oder CBAM: Die Instrumente des Emissionshandels entfalten ihre Wirkung erst im Zusammenspiel. - © MP / Fotolia.com

Der europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) ist ein wichtiges Element der europäischen Klimapolitik und sollte gestärkt werden. Um in der Breite positiv wirken und gleichzeitig geopolitische Rahmenbedingungen sowie reale Transformationsmöglichkeiten berücksichtigen zu können, braucht es dringend Anpassungen. Während der Verhandlungen zur Revision sollten daher nicht nur einzelne Elemente getrennt voneinander evaluiert und verhandelt werden, sondern ebenfalls das zukünftige Zusammenwirken der verschiedenen Stellschrauben (z.B. Linearer Reduktionspfad, Marktstabilitätsreserve, sektorübergreifender Korrekturfaktor [CSCF], CBAM-Faktor, Benchmarks) als Gesamtergebnis in seiner Wirkung auf die Marktliquidität und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie kontinuierlich betrachtet werden.

Im Zentrum muss praktisch wirksamer Klimaschutz stehen. Die chemisch-pharmazeutische Industrie bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität und treibt die damit einhergehende Transformation entschlossen voran. Nur unter realistischen Voraussetzungen lassen sich Klimaschutz und industrielle Stärke dauerhaft miteinander verbinden.

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Ass. jur. Isabell Esterhaus

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Klimapolitik, Rechtsfragen Energie- und Klimaschutz