CO₂-Grenzausgleich

CBAM praxistauglich gestalten

13. Mai 2026 | Position

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  • VCI-Position: Bürokratische Belastungen der CBAM-Verordnung für Importeure von CBAM-Produkten - Perspektive der Chemischen Industrie

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Die aktuellen CBAM-Regeln verursachen hohen administrativen Aufwand. Anpassungen sind nötig, um Bürokratie abzubauen.

CBAM verursacht in globalen Lieferketten der Chemiebranche einen hohen administrativen Aufwand. © industrieblick/stock.adobe.com
CBAM verursacht in globalen Lieferketten der Chemiebranche einen hohen administrativen Aufwand. © industrieblick/stock.adobe.com

Die Mitgliedsunternehmen unterstützen die klimapolitischen Ziele der Europäischen Union und das Anliegen, Carbon Leakage wirksam zu vermeiden. Die bisherige Umsetzung der EU-Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) führt jedoch bereits in der frühen Anwendungsphase zu einer erheblichen, teilweise unverhältnismäßigen bürokratischen Belastung für importierende Unternehmen der chemischen Industrie und ihrer Wertschöpfungsketten.

Zahlreiche Praxisbeispiele aus Unternehmen zeigen, dass die administrative Komplexität, der hohe Datenbedarf, unklare Zuständigkeiten sowie eine starre Behördenpraxis den wirtschaftlich vertretbaren Aufwand häufig übersteigen. Dies gilt insbesondere dort, wo eine CBAM-Betroffenheit nur punktuell oder indirekt besteht.

Es besteht daher dringender Anpassungsbedarf, um CBAM praxistauglich, rechtssicher und verhältnismäßig auszugestalten, ohne die klimapolitische Zielsetzung zu gefährden.

Die chemische Industrie ist in hohem Maße international verflochten und auf den Import von Rohstoffen, Vorprodukten, Verpackungen, technischen Behältern und Materialien angewiesen. Auch dort, wo chemische Produkte selbst noch nicht im Fokus von CBAM stehen, können Unternehmen unmittelbar oder mittelbar betroffen sein. Das betrifft zum Beispiel:

  • den Import von Materialien, die unter CBAM fallen, auch in Nebenrollen,
  • den Einsatz alternativer Lieferquellen infolge geopolitischer oder marktbedingter Störungen,
  • zollrechtliche Sonderverfahren, etwa die aktive Veredelung,
  • konzerninterne oder europaweite Beschaffungsstrukturen.

Diese Realität erfordert bereits heute den Aufbau umfassender CBAM-Strukturen, obwohl Umfang und Intensität der tatsächlichen Betroffenheit häufig gering oder schwer vorhersehbar sind.

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Dr. Tina Buchholz

Dr. Tina Buchholz

Abteilungsleitung Energie, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft