Food&Feed-Omnibus der EU

EU vereinfacht Biozidrecht

12. Mai 2026 | Position

Ein EU-Gesetzespaket soll das Biozidrecht vereinfachen, Genehmigungen beschleunigen und alte Wirkstoffe entlasten.

Regulatorische Anpassungen sollen Bewertungsprozesse für Biozidwirkstoffe beschleunigen.
Regulatorische Anpassungen sollen Bewertungsprozesse für Biozidwirkstoffe beschleunigen. - © MP / Fotolia.com

Die Europäische Kommission hat mit dem sogenannten Food und Feed Omnibus ein umfassendes Gesetzespaket vorgelegt. Ziel ist es, zentrale Vorgaben im Lebensmittel, Futtermittel und Chemikalienrecht zu vereinfachen und gleichzeitig das hohe Schutzniveau in der Europäischen Union zu sichern. Teil dieses Pakets sind auch gezielte Änderungen der Biozidprodukteverordnung.

Die Vorschläge werden als wichtiger Schritt bewertet, um das seit Jahren laufende Prüfprogramm für alte Wirkstoffe stärker zu fokussieren und zu einem Abschluss zu bringen. Besonders positiv ist die geplante unbefristete Genehmigung für Wirkstoffe, die weder unter Ausschlusskriterien noch unter Substitutionskriterien fallen. Dadurch kann die Arbeitsbelastung für Behörden und Unternehmen deutlich reduziert werden, ohne die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu beeinträchtigen.

Aus Sicht der Industrie sollten diese Ansätze durch weitere Anpassungen ergänzt werden. Dazu zählen längere Genehmigungszeiträume für Wirkstoffe mit besonderem regulatorischem Status sowie eine klare Fokussierung von Neubewertungen auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Eine vollständige Wiederholung bereits bewerteter Daten ist in vielen Fällen nicht erforderlich und bindet unnötig Ressourcen.

Zudem wird angeregt, Verfahren für Unionszulassungen zu beschleunigen. Vorgeschlagen wird unter anderem, Zulassungsentscheidungen künftig direkt per Bescheid zu erteilen, statt sie im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Eine transparente Dokumentation über die Europäische Chemikalienagentur bleibt dabei wichtig.

Darüber hinaus bietet der Food und Feed Omnibus die Möglichkeit, die Zulassung von Biozidprodukten stärker an der Risikobewertung auszurichten. Eine weniger starre Kopplung an die Einstufung von Wirkstoffen kann sachgerechte Entscheidungen erleichtern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau gewährleisten.

Informationen zum Verfahren und zur Teilnahme an der Konsultation finden Sie hier.

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Dr. Evelyn Roßkamp

Dr. Evelyn Roßkamp

Biozide, Human-Biomonitoring, Innenraumluft, VCI-Expertenticker "REACH, CLP und Biozide"