PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)

Verpackungsrecht der EU im Wandel

19. Juni 2026 | Leitfaden

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Der Leitfaden hilft, neue EU-Regeln zu Verpackungen einzuordnen und ihre Auswirkungen einzuschätzen.

Die neue EU-Verordnung stellt Unternehmen vor umfassende Anforderungen an Verpackungen und ihre Kreislauffähigkeit. © C. Tiero/stock.adobe.com
Die neue EU-Verordnung stellt Unternehmen vor umfassende Anforderungen an Verpackungen und ihre Kreislauffähigkeit. © C. Tiero/stock.adobe.com

Mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), gilt ab dem 12. August 2026 ein neues Regelwerk für Verpackungen in der Europäischen Union. Die Verordnung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und ordnet das europäische Verpackungsrecht grundlegend neu.

Ziel ist es, Verpackungen ressourcenschonender zu gestalten, ihre Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft EU-weit zu stärken. Vorgesehen sind unter anderem neue Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und Wiederverwendung.

Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie sind besonders betroffen. Sie nutzen eine Vielzahl unterschiedlicher Verpackungen, etwa Verkaufs-, Transport- und Gefahrgutverpackungen, die hohen Anforderungen an Sicherheit, Hygiene und Logistik genügen müssen. Gleichzeitig sind viele Detailfragen der neuen Verordnung noch offen und werden erst durch weitere Rechtsakte und Normen konkretisiert.

Der Leitfaden bietet hierfür eine praxisnahe Orientierung. Er erläutert die Struktur der Verordnung, ordnet zentrale Pflichten ein und zeigt branchenspezifische Besonderheiten auf. Unternehmen erhalten damit eine Unterstützung, um ihre Betroffenheit frühzeitig zu erkennen und sich gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Einordnung und Zielsetzung

Die PPWR verfolgt einen umfassenden Ansatz entlang der gesamten Verpackungskette. Sie gilt für alle Verpackungen unabhängig von Material, Branche oder Einsatzbereich und erfasst sowohl deren Inverkehrbringen als auch die Entstehung von Verpackungsabfällen.

Zentrale Ziele sind:

  • die Reduzierung des Verpackungsaufkommens
  • die Förderung recyclinggerechter Gestaltung
  • die Einführung verbindlicher Rezyklatquoten
  • die Stärkung von Wiederverwendungssystemen
  • einheitliche EU-weite Kennzeichnung und Standards

Dynamische Rechtslage

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind zahlreiche Detailregelungen noch nicht abschließend festgelegt. Die Europäische Kommission wird in den kommenden Jahren weitere delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erlassen, die zentrale Anforderungen konkretisieren.

Unternehmen sollten daher die regulatorischen Entwicklungen eng verfolgen. Aktuelle Auslegungen basieren in vielen Fällen auf bestehenden Industriestandards und Erfahrungswerten, können sich jedoch mit fortschreitender Gesetzgebung verändern.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Denis Pahlke

Dr. Denis Pahlke

Beschränkungen und Zulassungen unter REACH, Mikrokunststoffe, Nanomaterialien unter REACH, Polymere, Verpackung

 Sonia Pastore

Sonia Pastore

Verpackung