18. Juni 2026 | Pressemitteilung
Symbolische Abstimmung ohne Folgen. Gefordert werden Moratorium und fundierte Neubewertung.
- Unabhängige Kostenfolgenabschätzung fehlt
- VCI fordert Moratorium
Das EU-Parlament stimmt heute auf Antrag der EVP-Fraktion erneut über die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) mit der erweiterten Herstellerverantwortung zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen ab. Das Votum hat allerdings keine rechtlichen Folgen. Denn das Gesetz ist bereits in Kraft und muss jetzt entsprechend in nationales Recht umgesetzt werden.
Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), kommentiert: „Das ist eine reine Pseudo-Abstimmung – viel Aufmerksamkeit, null Wirkung. Die Entscheidungen sind längst gefallen. Statt Symbolpolitik braucht es jetzt einen klaren Schnitt: ein Moratorium für die Kommunalabwasserrichtlinie bei der Umsetzung in nationales Recht. Und dann eine gründliche Überarbeitung der europäischen Vorlage.“
Bereits die Debatte im EU-Parlament im März 2026 hat gezeigt, dass die Zweifel am eingeschlagenen Weg wachsen. Dennoch hält die EU-Kommission an der erweiterten Herstellerverantwortung unbeirrt fest. Pharma- und Kosmetikunternehmen sollen künftig einen Großteil der Kosten für die zusätzliche Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen tragen. Begründet wird dies mit dem Verursacherprinzip.
Aus Sicht des VCI greift diese Argumentation zu kurz: Eine einseitige Kostenbelastung einzelner Branchen verzerrt den Wettbewerb und erhöht den Druck auf Arzneimittelpreise und Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.
Zentraler Kritikpunkt des Chemieverbands bleibt die Datenlage. Es fehlt eine belastbare, unabhängige Folgenabschätzung. Stattdessen stützt sich die EU-Kommission auf eigene Modellrechnungen mit vergleichsweise niedrigen Kostenschätzungen und weist abweichende Analysen aus Industrie und Mitgliedstaaten zurück. Die Diskrepanz ist erheblich. Die EU-Kommission veranschlagt für Deutschland jährliche Kosten von etwa 240 Millionen Euro, die Industrie hingegen von 1,5 bis 2,5 Milliarden Euro im Jahr.
Hintergrund
Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht vor, dass bis 2045 große kommunale Kläranlagen und kleinere Anlagen in sogenannten Risikogebieten mit einer zusätzlichen vierten Reinigungsstufe ausgestattet werden. In der neuen vierten Reinigungsstufe sollen Stoffe zurückgehalten werden, die in der bisher angewandten Kläranlagentechnik nicht entfernt werden konnten. Die Pharma- und Kosmetikindustrie soll 80 Prozent der Kosten tragen.
Als Vorbild für die Kostenverteilung könnte aus Sicht des VCI auch das sogenannte Schweizer Modell dienen: In der Schweiz werden seit Jahren die Investitionskosten für die vierte Reinigungsstufe über eine sogenannte Konsumentenabgabe der Bürgerinnen und Bürger finanziert. Die Betriebskosten werden von allen angeschlossenen Unternehmen, vom Gewerbe und von den Bürgern getragen.
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Monika von Zedlitz
Pressesprecherin Bildungs-/Forschungspolitik, Verkehrsinfrastruktur/Logistik/TUIS, Genehmigungsverfahren/Anlagensicherheit/Chemieparks, Recht/Steuern, Responsible Care, Expertenticker Umwelt & Sicherheit
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