EU-Kommunalabwasserrichtlinie: EuGH-Verfahren

Korrigieren statt verschlimmbessern

04. September 2026 | Pressemitteilung

Die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe muss praxisnah und rechtssicher geregelt werden.

  • EU-Kommunalabwasserrichtlinie steht auf wackeligen Beinen
  • Eine Kurskorrektur mit Blick auf die Finanzierung ist dringend geboten
  • Sauberes Wasser ist Teil der Daseinsvorsorge

Die Kommunalabwasserrichtlinie der EU (KARL) steht auf der Kippe. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) bewertet die Beschlussvorlage des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als ernst zu nehmendes Warnsignal in Richtung EU-Kommission. Sollte die derzeitige Regelung zur Herstellerverantwortung für Pharma- und Kosmetikunternehmen für nichtig erklärt werden, gerät ein zentraler Baustein der Richtlinie ins Wanken.

VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup sagt: „Die Schlussanträge der Generalanwältin legen die Schwächen der KARL schonungslos offen. Jetzt geht es darum, die bekannten Fehler zu korrigieren und keine weiteren Verschlimmbesserungen vorzunehmen.“ Statt zusätzlicher Komplexität brauche Europa eine praktikable, rechtssichere und bürokratiearme Lösung für die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen.

Die Sicherung der Abwasserqualität gehöre zur öffentlichen Daseinsvorsorge und solle daher nach dem Solidarprinzip von der Gemeinschaft getragen werden (Allgemeinlastprinzip). Ein bewährtes Finanzierungssystem sei nach wie vor eine allgemeine Abwassergebühr. Die Schweiz zeige bereits heute, dass ein solches Modell zukunftsfähig ist. „Der Ball liegt jetzt bei der Politik. Europa braucht keine kleinteiligen Reparaturversuche an einer fehlerhaften Konstruktion, sondern eine grundlegende Kurskorrektur“, so Große-Entrup. Ziel muss es sein, Umweltziele, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam zu denken. Solange diese Kurskorrektur nicht erfolgt ist, muss die Umsetzung der KARL gestoppt werden.

Hintergrund

Generalanwältin Juliane Kokott hat am 3. September 2026 ihre Schlussanträge in der Rechtssache C193/25 vorgelegt. Gegenstand des Verfahrens ist die von Polen erhobene Klage gegen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2024/3019 über die Behandlung von kommunalem Abwasser. Diese sieht vor, dass kommunales Abwasser in bestimmten Siedlungsgebieten künftig um eine sogenannte Viertbehandlung ergänzt wird, um Mikroschadstoffe zu entfernen. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen vierten Reinigungsstufe sollen Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung mindestens 80 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen.

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 Ilka Ennen

Ilka Ennen

Leiterin Pressestelle