12. Oktober 2026 | Pressemitteilung
Bei der Übergabe von Betriebsvermögen geht es um die Zukunft von Familienunternehmen und ihre Investitionen in Deutschland.
- Aufkommen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht mit mehr als 21 Milliarden Euro einen historischen Höchststand.
- Die Verschonung produktiver Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer sichert Investitionen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze und stärkt damit unsere Volkswirtschaft.
Wenn das Bundesverfassungsgericht ab morgen über die Übergabe von Betriebsvermögen verhandelt, geht es um mehr als die unterschiedliche Besteuerung von Betriebs- und Privatvermögen. Es geht auch um die Zukunft von Familienunternehmen und ihre Investitionen in Deutschland. Die Verschonung von Betriebsvermögen hat das Bundesverfassungsgericht in seinen bisherigen Entscheidungen für zulässig erachtet. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) weist daher Forderungen zurück, die geltenden Regeln grundlegend zulasten der Unternehmen zu verändern.
„Wer den Standort stärken will, muss dafür sorgen, dass Betriebe eine Nachfolge wirtschaftlich stemmen können“, sagt Berthold Welling, VCI-Geschäftsführer Recht und Steuern. Er betont: „Ein Unternehmen ist kein Selbstbedienungsladen. Ein hoher Unternehmenswert bedeutet nicht, dass entsprechend viel Geld auf dem Konto liegt. Es steckt in Maschinen, Anlagen, Gebäuden und laufendem Geschäft. Die Erbschaftsteuer darf nicht die Substanz angreifen, die Arbeitsplätze und das notwendige Wachstum von morgen sichert.“
Der VCI verweist darauf, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer dem Staat bereits heute hohe Einnahmen liefert: Lag das Aufkommen bei der Einführung der sogenannten Verschonungsregelungen 2008 bei rund 4 Milliarden Euro, erreichte es 2025 ein Rekordniveau von mehr als 21 Milliarden Euro.
Hohe Verantwortung für neue Unternehmergeneration
Die deutsche Unternehmenslandschaft steht vor großen Herausforderungen. Jedes Jahr finden rund 37.000 Generationenwechsel statt. In den aktuellen wirtschaftlichen Krisenzeiten und geopolitischen Risiken kommt auf die neue Unternehmergeneration eine hohe Verantwortung zu, die mit einer Steuerlast in Höhe von 30 Prozent nicht noch zusätzlich beschwert werden sollte. Welling betont: „Auch wenn einzelne Unternehmerinnen und Unternehmer eine erhöhte Erbschaftsteuer schultern können, das Gros im Mittelstand kann das nicht. Familienunternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie sichern Arbeitsplätze, zahlen Steuern und bleiben ihrer Region verbunden. Die Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer darf nicht Fakten verwischen und das Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und Wohlstand auch für zukünftige Generationen zu sichern, aus den Augen verlieren.“
Hintergrund
Die Kritik an der Erbschaftsteuer dreht sich vor allem um die Frage, wie weit der Staat die Übertragung von Unternehmen steuerlich begünstigen darf, ohne andere Erben und Vermögensarten ungerecht zu behandeln. Im Mittelpunkt steht die geltende Regelung, nach der Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend oder vollständig von der Erbschaftsteuer verschont bleiben kann. Dazu müssen strenge Bedingungen erfüllt sein. Im Erbfall muss das Unternehmen in seinem Bestand fortgeführt und die Zahl der Arbeitsplätze erhalten werden. Es darf auch kein Betriebsvermögen entnommen werden.
In der chemisch-pharmazeutischen Industrie dominieren mittelständische Unternehmen. Diese sind oftmals inhabergeführt.
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Monika von Zedlitz
Pressesprecherin Bildungs-/Forschungspolitik, Verkehrsinfrastruktur/Logistik/TUIS, Genehmigungsverfahren/Anlagensicherheit/Chemieparks, Recht/Steuern, Expertenticker Umwelt & Sicherheit
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