Allgemeine Voraussetzungen
Antragstellende müssen in der Regel über die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen und hervorragende Studienleistungen sowie eine kurze Studiendauer nachweisen können. Ausgezahlt werden die Stipendien in monatlichen Raten. Sie sind steuerfrei. Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Renten- oder Krankenversicherung sind nicht enthalten. Mit bestimmten Stipendien kann man ins Ausland gehen und erhält dann einen Auslandszuschlag.
Stipendienanträge und -vergabe
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung. Jeder Antrag wird von drei Personen fachlich unabhängig voneinander bewertet. Die Bearbeitungszeit beträgt circa zehn bis zwölf Wochen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann kein Einspruch eingelegt werden.
In 2021 wurden nachfolgende Stipendien vergeben
- Kekulé-Stipendien für Doktoranden: 52
- Liebig-Stipendien für Hochschullehrernachwuchs: 9
- Dozentenpreis: 4
Die Antragsunterlagen und einen Personalfragebogen erhalten Sie auf E-Mail-Anfrage unter Angabe Ihrer Postanschrift bei Frau Dr. Kiefer: kiefer@vci.de
17. Februar 2021

Kontaktperson
Dr. Stefanie Kiefer
Fonds Dozentenpreis, Sachmittel für Hochschullehrernachwuchs, Stipendienprogramm
- E-Mail: kiefer@vci.de

Kontaktperson
Dr. Denise Schütz-Kurz
Bildungspolitik (Hochschule), Fonds-Hochschulförderung, Forschungspolitik (EU), Start-ups, Stipendienprogramm
- E-Mail: schuetz@vci.de

Kontaktperson
Dr. Sonja Wendenburg
Bildungspolitik (Hochschule), Fonds-Hochschulförderung, Stipendienprogramm
- E-Mail: wendenburg@vci.de