Allgemeine Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

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Antragstellende müssen in der Regel über die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen und hervorragende Studienleistungen sowie eine kurze Studiendauer nachweisen können. Ausgezahlt werden die Stipendien in monatlichen Raten. Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Renten- oder Krankenversicherung sind nicht enthalten. Mit bestimmten Stipendien kann man ins Ausland gehen und erhält dann einen Auslandszuschlag.

Stipendienanträge und -vergabe

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung. Jeder Antrag wird von drei Personen fachlich unabhängig voneinander bewertet. Die Bearbeitungszeit beträgt circa zehn bis zwölf Wochen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann kein Einspruch eingelegt werden.

In 2022 wurden nachfolgende Stipendien vergeben

  • Kekulé-Stipendien für Doktoranden: 65
  • Liebig-Stipendien für Hochschullehrernachwuchs: 12
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