11. Dezember 2018 | Bericht
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Merkblatt zur Sonderförderung des Fonds „Einbringen digitaler Methoden und aktueller Themen zur Digitalisierung in Industrie und Unterricht in die Lehramtsausbildung an Hochschulen und Studienseminaren“
PDF | 126 kB | Stand: 11. Dezember 2018
Um die Qualität der Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer zu fördern, schreibt der Fonds im Jahr 2019 eine Sonderförderung aus. Gefördert werden sowohl Projekte, die den Einsatz digitaler Werkzeuge und Methoden in der Lehramtsausbildung unterstützen als auch Projekte, die sich mit Themen der Digitalisierung in der Industrie, wie Automatisierung oder Messwerterfassung, befassen. Die Förderung beträgt bis zu 30.000 Euro pro Institution. Einsendeschluss für die Anträge ist der 31. April 2019.
Der Fonds der Chemischen Industrie unterstützt mit seiner Förderlinie „Chemiedidaktik“ chemiedidaktische Projekte, die darauf abzielen, den Chemieunterricht an Schulen zu verbessern – beispielsweise durch Entwicklung und Erprobung von neuen Konzepten und Materialien.
Um nun auch die Qualität der Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer zu fördern, schreibt der Fonds im Jahr 2019 eine Sonderförderung unter dem folgenden Titel aus:
„Einbringen digitaler Methoden und aktueller Themen zur Digitalisierung in Industrie und Unterricht in die Lehramtsausbildung an Hochschulen und Studienseminaren“
Sie soll der Verbesserung der Hochschulausbildung in den Lehramts-Studiengängen der Chemie an deutschen Hochschulen sowie des zweiten Ausbildungsabschnittes in den Studienseminaren dienen.
Antragsberechtigt sind Chemiedidaktik-Lehrstühle, Lehrstühle der Fachwissenschaften sowie Studienseminare. Förderwürdig sind sowohl Projekte, die den Einsatz moderner digitaler Werkzeuge und Methoden in der Lehramtsausbildung unterstützen, als auch Projekte, die sich mit Themen der Digitalisierung in der Industrie, wie Automatisierung oder Messwerterfassung (Industrie 4.0), befassen. Die Fördermittel sollen bevorzugt für die Beschaffung von moderner Software, für die Anschaffung projektbezogener Ausstattung oder für die Entwicklung neuer digitaler Lehr- und Lernformate verwendet werden.
In diesem wettbewerblichen Sonderprogramm des Fonds stehen Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. Die obere Grenze der Förderung beträgt 30.000 Euro pro Institution.
Die Förderung wird von der Zusage der Hochschule (des Fachbereichs) abhängig gemacht, Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent der vom Fonds bewilligten Fördersumme zusätzlich zu investieren. Gewährte Fonds-Mittel können ausschließlich zur Finanzierung von Ausstattung für neue Lehr- und Studieninhalte verwendet werden, die in der Lehramtsausbildung zum Einsatz kommen.
Die Voraussetzungen für die Förderung und die einzureichenden Unterlagen sind in einem Merkblatt zur Förderlinie beschrieben, das im Download-Bereich im Kopf dieser Seite heruntergeladen werden kann.
Bitte beachten Sie bei Antragstellung unsere Datenschutzbestimmungen.
Einsendeschluss ist der 31. April 2019. Die auf Basis der Gutachten basierende abschließende Entscheidung über die Förderanträge erfolgt voraussichtlich im Herbst 2019.
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