05. August 2026 | Position
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VCI Hessen: Stellungnahme zum HWG
PDF | 359 kB | Stand: 05. August 2026
Digitalisierung allein reicht nicht aus. Zusätzliche Beschleunigungsinstrumente sind erforderlich. Externe Sachverständige auf Firmenkosten abzulehnen.
Die geplante Novellierung des Hessischen Wassergesetzes enthält wichtige Ansätze für mehr Digitalisierung, schnellere Verfahren und weniger Bürokratie. Diese Zielrichtung wird vom VCI Hessen ausdrücklich unterstützt. Gerade für die Transformation der Industrie hin zu Klimaneutralität sind effiziente, rechtssichere und planbare Genehmigungsverfahren von zentraler Bedeutung. Grundlage dafür ist ein Wasserrecht, das Gewässerschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen berücksichtigt.
Positiv bewertet der VCI Hessen insbesondere die Umstellung auf digitale Verwaltungsverfahren, die elektronische Führung des Wasserbuchs sowie neue Instrumente zur Verfahrensbeschleunigung. Dazu gehören Anzeigeverfahren, Vollständigkeitsfiktionen und Genehmigungsfiktionen, die Unternehmen mehr Planungs- und Investitionssicherheit geben können.
Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf. Beschleunigungsinstrumente sollten auch für wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen gelten. Kritisch gesehen werden außerdem mögliche zusätzliche Belastungen für Industrie- und Gewerbeflächen im Zusammenhang mit Gewässerrandstreifen sowie die vorgesehene Möglichkeit, externe Sachverständige auf Kosten der Antragstellenden einzusetzen.
Um Innovationen und industrielle Transformation zu fördern, wird zudem eine Experimentierklausel für Pilot- und Demonstrationsanlagen angeregt. So könnten neue Technologien unter klaren Bedingungen erprobt werden, ohne den Gewässerschutz zu beeinträchtigen.
Wichtigste Positionen des VCI Hessen im Überblick:
- Digitalisierung wasserrechtlicher Verfahren wird ausdrücklich begrüßt.
- Anzeigeverfahren sowie Vollständigkeits- und Genehmigungsfiktionen können Verfahren beschleunigen und Investitionen erleichtern.
- Beschleunigungsinstrumente sollten auch für wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen gelten.
- Industrie- und Gewerbestandorte dürfen durch neue Vorgaben zu Gewässerrandstreifen nicht unverhältnismäßig belastet werden.
- Die Einschaltung externer Sachverständiger auf Kosten der Unternehmen wird kritisch gesehen.
- Eine Experimentierklausel soll Innovationen und neue Technologien für die industrielle Transformation ermöglichen
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