CO₂-Differenzverträge

Förderchance für die Chemieindustrie

15. Oktober 2025 | Bericht

Das vorbereitende Verfahren für das Gebotsverfahren 2026 der CO₂-Differenzverträge ist gestartet.

Die CO₂-Differenzverträge unterstützen energieintensive Industrieunternehmen dabei, moderne, CO₂-arme Produktionsanlagen zu bauen und zu betreiben, die ohne diese Förderung wirtschaftlich noch nicht rentabel wären. © iStock.com/sankai
Die CO₂-Differenzverträge unterstützen energieintensive Industrieunternehmen dabei, moderne, CO₂-arme Produktionsanlagen zu bauen und zu betreiben, die ohne diese Förderung wirtschaftlich noch nicht rentabel wären. © iStock.com/sankai

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 6. Oktober 2025 das vorbereitende Verfahren für das Gebotsverfahren 2026 der CO₂-Differenzverträge gestartet. Dieses Förderinstrument richtet sich gezielt an energieintensive Industrien – darunter auch die chemische Industrie – und unterstützt Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren. Die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren bis zum 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung für eine spätere Bewerbung im Gebotsverfahren 2026

Was sind CO₂-Differenzverträge?

CO₂-Differenzverträge sichern Unternehmen gegen Preisrisiken ab, die bei der Umstellung auf CO₂-arme Technologien entstehen. Über einen Zeitraum von 15 Jahren werden sowohl schwankende CO₂- und Energiepreise als auch Kostenunterschiede zu konventionellen Verfahren ausgeglichen. Ziel ist es, klimafreundliche Verfahren wettbewerbsfähig zu machen und langfristige Planungssicherheit zu schaffen.

Gefördert werden können unter anderem:

  • industrielle Wärmepumpen
  • Wasserstoffanwendungen
  • CCS/CCU-Technologien (Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂)
  • Speichertechnologien

Mehrwert für Unternehmen

Die Vorteile für Unternehmen der chemischen Industrie sind:

  • Technologieoffenheit
    Unternehmen können selbst entscheiden, wie sie ihre Prozesse umstellen – z. B. mit Strom, CO₂-armem Wasserstoff oder Biomasse.
  • Unbürokratische Förderung
    Die Vergütung erfolgt auf Basis der tatsächlich eingesparten CO₂-Mengen.
  • Mittelstandsfreundlich
    Auch kleinere Produktionsanlagen sind förderfähig.
  • Klar definierte Meilensteine
    60 % CO₂-Einsparung ab dem dritten Jahr, 90 % im letzten Jahr der Vertragslaufzeit.

Zu beachten ist: Die Teilnahme am Vorbereitenden Verfahren bis zum 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung für eine spätere Bewerbung im Gebotsverfahren 2026. Für Unternehmen, die bereits am Verfahren im Sommer 2024 teilgenommen haben, ist es möglich, sich durch eine einfache Bestätigung erneut zu registrieren.

Das eigentliche Gebotsverfahren startet Mitte 2026 und erfolgt als wettbewerbliche Auktion, bei der die effizientesten Projekte ausgewählt werden. Die Vergabe steht unter Haushaltsvorbehalt und muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden.

Alle relevanten Informationen, Teilnahmebedingungen und Unterlagen finden Sie auf der offiziellen Website des Förderprogramms.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Syndikusrechtsanwältin Ursula Kirchner

Syndikusrechtsanwältin Ursula Kirchner

Energiepolitik