Regenwasserbewirtschaftung im Fokus

Versickerungsverordnung braucht Praxis

31. März 2026 | Bericht

Die neue hessische Versickerungsverordnung soll Verfahren erleichtern. Der Entwurf führt jedoch zu mehr Aufwand.

 © Unsplash / Emilie
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Der Umgang mit Niederschlagswasser gewinnt angesichts zunehmender Wetterextremer und wachsender Anforderungen an den Ressourcenschutz weiter an Bedeutung. Für die chemisch-pharmazeutische Industrie ist Niederschlagswasser Bestandteil eines strategischen Wassermanagement. Vor allem große Betriebe und Chemieparks nutzen Regenwasser aktiv in ihren Wasser- und Energiekonzepten. Es gilt Niederschlagswasser nicht als Abfallprodukt, sondern als Wertstoff zu begreifen

Vor diesem Hintergrund hat das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (HMLU) einen Entwurf für eine neue Versickerungsverordnung vorgelegt. Ziel ist es, die erlaubnisfreie Einleitung von Niederschlagswasser auszuweiten und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Dieser Ansatz wird grundsätzlich unterstützt. Viele Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie setzen bereits heute auf nachhaltige Wasserkonzepte und nutzen Regenwasser aktiv, unter anderem durch Rigolenversickerung oder Dachbegrünung.

Mehr Bürokratie statt Entlastung

Allerdings sieht der aktuelle Entwurf Regelungen vor, die sich bei genauerem Hinsehen als praxisuntauglich erweisen. So sollen künftig selbst kleinste Flächen wie Vordächer oder Fahrradunterstände erlaubnispflichtig sein. Statt Verfahren zu vereinfachen, würde dies zu einem deutlichen Anstieg von Genehmigungen führen und damit zu mehr bürokratischem Aufwand.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen wären betroffen, da zusätzliche Genehmigungspflichten häufig mit erheblichem personellen und finanziellen Mehraufwand einhergehen. Auch viele nicht-industrielle Einrichtungen müssten neue Vorgaben erfüllen – ohne erkennbaren ökologischen Mehrwert.

Praxistaugliche Nachbesserungen erforderlich

Gefordert wird daher eine praxisnahe Überarbeitung des Entwurfs. Erleichterungen bei der erlaubnisfreien Versickerung sollten ausdrücklich auch für gewerblich und industriell genutzte Flächen gelten. Zudem sollte für Altlastenflächen weiterhin eine Einzelfalllösung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden möglich sein.

Eine moderne Versickerungsverordnung kann einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem Wassermanagement leisten. Voraussetzung ist jedoch, dass ökologische Ziele mit praktikablen Regelungen verbunden werden und echte Entlastung statt zusätzlicher Bürokratie entsteht.

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 Anne Meister

Anne Meister

Umweltpolitik