VCI Hessen

2. Hessisches Entbürokratisierungsgesetz

05. August 2026 | Position

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Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Für Investitionen braucht es noch mehr Tempo bei Genehmigungen.

Der VCI Hessen begrüßt das geplante 2. Hessische Entbürokratisierungsgesetz. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Digitalisierung, Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren haben das Potenzial, die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Hessen zu stärken und Unternehmen spürbar zu entlasten. Besonders positiv zu bewerten, sind die Verlängerung von Prüfintervallen und auch Erleichterungen bei Dokumentations- und Nachweispflichten im Abwasserrecht sowie die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Gleichzeitig sieht der VCI Hessen weiteren Handlungsbedarf. Gerade für Investitionen in Dekarbonisierung, Elektrifizierung, Wasserstoffwirtschaft und klimaneutrale Produktionsverfahren sind schnelle, planbare und rechtssichere Genehmigungen entscheidend. Deshalb spricht sich der VCI Hessen unter anderem für verbindlichere Verfahrensfristen, eine stärkere Digitalisierung, den Ausbau des Once-Only-Prinzips sowie eine bessere behördliche Verfahrenskoordination aus.

Zudem sollten erfolgreiche Beschleunigungsinstrumente künftig stärker auf für die Industrie relevanten Fachgenehmigungen übertragen werden. Ziel muss es sein, Investitionen zu erleichtern, die industrielle Transformation zu unterstützen und Hessen im internationalen Standortwettbewerb zu stärken.

Wichtigste Positionen des VCI Hessen im Überblick:

  • Bürokratieabbau, Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung werden ausdrücklich unterstützt.
  • Erleichterungen bei Dokumentations- und Berichtspflichten sowie die Verlängerung von Prüfintervallen im Abwasserrecht werden begrüßt.
  • Verbindlichere Bearbeitungs- und Entscheidungsfristen sollen Investitionen beschleunigen.
  • Das Once-Only-Prinzip und ein besserer Datenaustausch zwischen Behörden sollen ausgebaut werden.
  • Genehmigungen für Transformations-, Energie- und Wasserstoffprojekte sollen schneller und stärker risikobasiert erfolgen.
  • Für komplexe Vorhaben wird eine zentrale Verfahrenskoordination angeregt.

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Syndikusrechtsanwältin Ursula Kirchner

Syndikusrechtsanwältin Ursula Kirchner

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 Anne Meister

Anne Meister

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