Stellungnahme zum Entwurf des Hessischen Klimagesetzes

22. August 2022 | Position

Der Landesverband Hessen im Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI Hessen) beteiligt sich an der Verbändeanhörung zum Klimagesetz-Entwurf der Hessischen Landesregierung.

© Pixabay
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Die Chemie bekennt sich zum Ziel der Bundesregierung sowie der hessischen Landesregierung bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Unsere Mitgliedsunternehmen arbeiten seit Jahrzehnten an klimafreundlichen Produkten und Dienstleistungen, die diese Transformation unserer Gesellschaft ermöglichen sollen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass Klimaschutz eine globale Aufgabe sein sollte. Die Herausforderungen machen nicht an Landesgrenzen Halt. Entsprechend ordnen wir das vorliegende Hessische Klimaschutzgesetz in internationale Rahmenbedingungen sowie europäische Vorgaben ein. Die Notwendigkeit von Maßnahmen auf Landesebene muss mit einem sinnvollen Erwartungsmanagement über den tatsächlichen regulatorischen sowie Reduktionsspielraum einhergehen. Deutschland trägt zudem am derzeitigen globalen CO2-Emissions-Volumen 2% bei (siehe Gesetzesbegründung). Ziele und ihre dazugehörigen Maßnahmen sollten zu einem Großteil auf Bundesebene verfolgt werden und gleichzeitig die Strategie anderer relevanter „global Player“ bei ihrem Energiemix und Klimaschutzpolitik berücksichtigen.

Positiv zu bewerten im vorliegenden Klimaschutzgesetz ist das Mitdenken von Maßnahmen für Klimawandelanpassung, z.B. bei vermehrt auftretende Starkregenereignisse, Energieeffizienzsteigerungen oder eine erhöhte Widerstandsfähigkeit unserer Flüsse sind auch relevant für einen funktionierenden Betriebsablauf.

Das Gesetz zielt stark auf die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks ab. Umwelt- und Klimaschutz beinhaltet jedoch mehr, z.B. Ressourcenschutz von Wasser oder auch Biodiversität. Hier darf ein zu starrer thematischer Fokus auf CO2-Werte nicht den Blick auf das große Ganze des Umweltschutzes verwischen. Nachhaltigkeit für alle Stakeholder sollte das oberste Ziel sein, d.h. auch Menschen und deren wirtschaftliche Lebensgrundlage berücksichtigen. Insofern begrüßen wir die einleitenden Worte unter § 1, welche die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft bei gleichzeitigem Klima- und Umweltschutz erhalten möchte.

Festgehalten im Klimaschutzgesetz sind kontinuierliche Einsparziele, gestaffelt nach Jahren. So sollen bis zum Jahr 2025 mindestens 40 Prozent, bis 2035 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 mindestens 88 Prozent eingespart werden, um schlussendlich 2045 klimaneutral zu sein. Eine kontinuierliche, das heißt gleichmäßige Reduktion der Gesamtemissionen über die Jahre erscheint aufgrund der aktuellen Gasproblematik und einer veränderten geopolitischen Lage jedoch kaum realistisch.

Wir fordern daher diese ambitionierten Klimaziele zwingend durch flankierende Maßnahmen zu begleiten. Wir brauchen jetzt:

  • einen raschen und vorausschauenden Ausbau der Energieinfrastruktur
  • wettbewerbsfähige Preise für Strom und Wasserstoff
  • ein ausreichendes Angebot an grünem Wasserstoff
  • Planungssicherheit für Investitionen
  • sowie beschleunigte Genehmigungsverfahren.

Zu den genannten Punkten haben wir in den vergangenen Monaten vielzählige Vorschläge unterbreitet, u.a. unsere Studie zur Klimaneutralität der Chemieindustrie oder auch juristische Gutachten zu Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus stehen wir mit unserer Expertise den Ministerien und nachgeordneten Behörden, aber auch dem nach §6 zu gründenden Klimabeirat, sehr gerne zur Verfügung.

Wir hoffen, dass Hessen im Rahmen seiner Beteiligung an EU- und Bundespolitik die tragende Rolle der chemisch-pharmazeutischen Industrie sowie deren Beiträge zur Energieeffizienz und zur Reduktion der CO2-Emissionen bei ihrer Position berücksichtigt.

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RA Gregor Disson

Kontaktperson

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 Anne Meister

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