REACH-Umsetzung nach Mai 2018

Arbeitsschwerpunkte verschieben sich – der Aufwand für Behörden und Unternehmen bleibt weiterhin hoch!

09. November 2017 | Bericht

Langfassung zu diesem Dokument

Die letzte Übergangsfrist für Registrierungen aller Phase-in-Stoffe in den Mengenbändern von 1 bis 100 Tonnen Herstellungs- bzw. Importmenge pro Jahr endet am 31. Mai 2018. Damit wird ein wichtiger REACH-Meilenstein erreicht. Die REACH-Arbeitsschwerpunkte verschieben sich bei weiter hohem Aufwand für Unternehmen und Behörden. Die zuständigen VCI-Arbeitskreise haben die REACH-Pflichten und -Aufgaben von Unternehmen nach Mai 2018 analysiert. Das resultierende Papier soll Unternehmen bei ihrer individuellen Ressourcenplanung unterstützen.

REACH nach Mai 2018: Der Aufwand für Behörden und Unternehmen wird weiterhin hoch bleiben. - Illustration: © VCI
REACH nach Mai 2018: Der Aufwand für Behörden und Unternehmen wird weiterhin hoch bleiben. - Illustration: © VCI

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH ist schrittweise von den Behörden und der Industrie umzusetzen und hat kein Ablaufdatum. REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“. Die einzelnen REACH-Bausteine haben unterschiedliche Zieljahre, und die verschiedenen REACH-Prozesse bauen aufeinander auf.

Bewertungen beziehen sich auf Registrierungsdossiers und ggf. weitere Stoffdaten. Stoffe werden auf Basis bewerteter Daten ggf. für weitere Regulierungsmaßnahmen wie das Zulassungs- oder Beschränkungsverfahren priorisiert. Bestimmte Stoffdaten sowie sichere Verwendungsbedingungen von Stoffen und Gemischen werden in den Lieferketten kommuniziert.

Fazit der VCI-Analyse

Die Arbeitsschwerpunkte bei der REACH-Umsetzung verschieben sich von der Registrierung hin zur Dossier-Aktualisierung, Bewertung, Zulassung/Beschränkung und Arbeiten am erweiterten Sicherheitsdatenblatt. Der Aufwand für Unternehmen und Behörden wird weiterhin hoch bleiben.

Inhalt der VCI-Analyse

REACH-Pflichten und -Aufgaben der Unternehmen in folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Arbeiten
  • Registrierung
  • Bewertung
  • Lieferkettenkommunikation/Sicherheitsdatenblatt
  • Zulassung und Beschränkung
  • Überprüfung und Weiterentwicklung der REACH-Verordnung

Anhang: Übersicht wichtiger Arbeitsschwerpunkte von Unternehmen nach 2018

Das vollständige 6-seitige Papier „REACH-Umsetzung nach Mai 2018: Arbeitsschwerpunkte verschieben sich – der Aufwand für Behörden und Unternehmen bleibt weiterhin hoch!“ finden Sie im Download-Bereich im Kopf dieser Seite. Es ist außerdem eine englische Sprachfassung verfügbar (siehe Flaggensymbol).

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Dr. Angelika Hanschmidt

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Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH