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BPI-Umfrage: Zwei Drittel der Patienten in Nordrhein-Westfalen erwarten, dass ihnen das beste Medikament verordnet wird

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BPI-Umfrage: Zwei Drittel der Patienten in Nordrhein-Westfalen erwarten, dass ihnen das beste Medikament verordnet wird

14. Juni 2016 | Pressemitteilung

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Mehr als zwei Drittel der Menschen in NRW erwarten, dass ihnen ihr Arzt bei einer Erkrankung das beste Medikament und nicht zuallererst das billigste verordnet. Das hat jetzt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des BPI ergeben. Nur jeder vierte Befragte (23,2% Prozent) erwartet danach, dass der Arzt den Preis und den Nutzen eines Medikaments gegeneinander abwägt, bevor er ein Rezept ausstellt. Lediglich 3,5% der Menschen finden es richtig, dass der Behandler für eine notwendige Therapie nach dem billigsten Medikament suchen sollte.

„Bei allem gebotenen wirtschaftlichen Verhalten sollten Ärzte zuallererst nach dem Wohl des Patienten entscheiden können und nicht nach Kostenschema F seiner Krankenkasse“, so der BPI-Vorsitzende Dr. Martin Zentgraf. „So muss die Entscheidung, gerade wenn es um einen Austausch von Präparaten geht, medizinisch und nicht kostenorientiert begründet sein. Das gilt nicht nur für chemisch definierte Arzneimittel, sondern auch für biotechnologisch hergestellte.“

Beispiel Biosimilars: Krankenkassen wie die BARMER GEK in ihrem heute in Berlin vorgestellten Arzneimittelreport 2016 sehen in den Nachahmerprodukten ein hohes Einsparpotential und fordern den konsequenteren Austausch. Der GKV-Spitzenverband hatte bereits in der letzten Woche gefordert, die Substitutionspflicht auszuweiten. Zentgraf: „Zu Recht gilt aber für Biosimilars aus Gründen der Arzneimittelsicherheit nicht die vollumfänglichen Austauschbarkeit nach der sogenannten „Aut-idem Regelung“. Mit einem solchen Vorstoß werden Mediziner verunsichert.“

Verunsichert sind viele Ärzte ohnehin schon, wenn sie innovative Medikamente verschreiben wollen, denn sie fürchten Regressforderungen. „Deshalb müssen die Erstattungsbeträge, die nach der Frühen Nutzenbewertung zwischen Kassen und Herstellern vereinbart wurden, unbedingt als wirtschaftlich gelten und zwar in jeder zugelassenen Indikation“, fordert der BPI-Vorsitzende. Mit Blick auf die aktuell von der GKV angeheizte Preisdebatte und die Regulierungsvorschläge meint Zentgraf:

„Die Ärzte brauchen keine rein ökonomisch motivierte Verordnungs-steuerung sondern eher objektive Informationen. Alles andere würde sie in der Berufsausübung einschränken und die Versorgung der Patienten verschlechtern. Sparmedizin führt nämlich nicht automatisch zur Genesung des Gesundheitssystems und schon gar nicht zu einer besseren Patientenversorgung. Ohnehin liegt die Generikaquote im GKV-Markt bereits bei über 70 Prozent. Laut unserer Umfrage sprechen sich aber nur rund 3,5 Prozent der Befragten in Nordrhein-Westfalen dafür aus, zuerst nach dem billigsten Medikament gegen ihr Leiden zu suchen.“


Die detaillierten Ergebnisse der bundesweiten INSA-Umfrage zur Medikamentenverordnung inklusive der Aufsplittung der Ergebnisse nach Bundesländern finden Sie hier: www.bpi.de

HINTERGRUND: Was sind Biosimilars? Biosimilars sind Nachahmerprodukte patentfreier, biotechnologisch hergestellter Arzneimittel. Die Medikamente sind nicht genau gleich, sondern dem Produkt, das sie nachahmen ähnlich (= similar). Der Grund: Die Herstellung in lebenden Zellen führt naturgegeben zu geringen Abweichungen und damit, zu vergleichbaren, aber nicht identischen, Endprodukten. Dies kann zu Unterschieden in der Wirksamkeit oder zu Nebenwirkungen führen. Das ist auch das Argument, warum vom Arzt verordnete Medikamente nicht einfach nur aufgrund ihres Preises oder eines mit der Krankenkasse abgeschlossenen Rabattvertrages durch ein Biosimilar ausgetauscht werden dürfen.

Für Biosimilars gilt daher auch zu Recht nicht die vollumfänglichen Austauschbarkeit nach der so genannten „Aut idem“-Regelung.“ Der Apotheker darf das vom Arzt verschriebene Biopharmazeutikum nicht so einfach gegen ein anderes austauschen. Dazu braucht es während der Therapie eine klare Anordnung des behandelnden Arztes. Nur so ist sichergestellt, dass die Umstellung auf eine Biosimilar ärztlich überwacht ist und die Patienten sicher versorgt sind.

Wenn der behandelnde Arzt entscheidet, die Therapie des Patienten auf ein Biosimilar umzustellen, besteht allerdings für diesen kein Grund zu Sorge. Denn auch Biosimilars erfüllen wie ihre „Originale“ (Referenzpräparate) alle Anforderungen an Sicherheit, Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit nach den geltenden europäischen Regularien für die Zulassung eines Wirkstoffes.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. - Landesverband Nordrhein-Westfalen (BPI NRW) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie in NRW. Der BPI NRW vertritt die Interessen von mehr als 40 Mitgliedsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen.

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