VCI-Position kompakt

Klimaschutz­gesetzgebung

16. April 2024 | Position

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Für die chemisch-pharmazeutische Industrie ist Klimaschutz ein zentrales Anliegen. Die Branche trägt mit ihren Produkten sowie mit den über den EU-Emissionshandel (EU-ETS) festgelegten Emissionsminderungen dazu bei und hat bereits 2019 in einer Studie beschrieben, wie sie bis 2050 eine treibhausgasneutrale Produktion technologisch erreichen kann. Mit dem Folgeprozess „Chemistry4Climate“ wurde der Prozess präzisiert und hinsichtlich des Ziels 2045 geschärft.

Ambitionierte Ziele und nationaler CO₂-Preis

Im Klimaschutzgesetz ist festgelegt, dass in Deutschland 2030 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen ausgestoßen werden dürfen als 1990. Für 2040 liegt das Ziel bei mindestens minus 88 Prozent. Bis 2045 soll die Treibhausgasneutralität erreicht sein. Um das 2030-Ziel einzuhalten, wurde eine Novellierung des Gesetzes beschlossen. Die wesentliche Änderung betrifft die Abschaffung der jahresscharfen Sektorziele. Die Einhaltung der Klimaziele soll künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. Bei Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmengen soll nun die Bundesregierung festlegen, welcher Sektor den zusätzlichen Minderungsbedarf übernehmen und mit einschlägigen Maßnahmen nachsteuern muss. Darüber hinaus hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2023 verabschiedet. Damit sollen in Deutschland die Weichen für das Erreichen des Klimaziels 2030 gestellt werden. Maßnahmen, die die Industrie betreffen, sind unter anderem die Überarbeitung des Förderprogramms Dekarbonisierung in der Industrie, der Abschluss von Klimaschutzverträgen und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) belegt Brennstoffe, die in nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren eingesetzt werden, mit einem CO₂-Preis. Dazu gehören auch viele kleinere Industrieanlagen. Diese Anlagen werden vor der Verlagerung von Emissionen in andere Länder („Carbon Leakage“) geschützt. Seit 2023 ist der Anwendungsbereich des BEHG auf Kohle ausgeweitet und gilt ab 2024 auch für die Verbrennung von Siedlungs- und Sonderabfällen.

Ende 2022 kam es zur Einigung bezüglich des EU-ETS II für Gebäude, Verkehr und kleine Industrieanlagen. Die Berichtspflichten hierzu beginnen ab 2024, eine Bepreisung ab 2027. Es geht nun darum, die Kompatibilität des BEHG mit dem ETS II zu gewährleisten. Dabei sollten der Anwendungsbereich (Verbrennung gefährlicher Abfälle), der Preispfad sowie ein „Carbon Leakage“-Schutz für kleine Anlagen im Zentrum stehen. Insbesondere bei den Berichtspflichten muss der Übergang bürokratiearm ausgestaltet werden.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Klimaschutz-Technologien politisch flankieren
    Damit die deutsche Chemie ihren Beitrag zur Treibhausgasneutralität leisten kann, müssen neue Technologien zum Durchbruch gebracht werden. Dazu ist schnelles politisches Handeln nötig. Neben einer ausreichenden Menge grünen Stroms und dem Ausbau der Energieinfrastruktur ist die Industrie auf wettbewerbsfähige Strompreise angewiesen, damit die industrielle Wertschöpfung gesichert werden und die Chemieindustrie ihren Weg in Richtung Transformation weiter vorangehen kann.
  • Ungleichheiten zwischen den Sektoren bei Nachsteuerung verhindern
    Seit Einführung des Klimaschutzgesetzes gab es zwischen den Sektoren große Unterschiede bei der Zielerreichung. Der neue Nachsteuerungsmechanismus darf nicht dazu führen, dass die Sektoren, die ihre Ziele erreicht haben, zukünftig die verfehlten Ziele anderer Sektoren ausgleichen müssen.
  • Kosten kompensieren und Ausweitung auf gefährliche Abfälle vermeiden
    Die unter BEHG und ETS II fallenden Anlagen dürfen keine Wettbewerbsnachteile erleiden, da sie im globalen Wettbewerb stehen. Sie brauchen eine wirksame Kompensation für höhere Kosten. Sonderabfälle sollten vom BEHG ausgenommen werden, insbesondere da sie nicht Gegenstand des ETS II sein werden.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Kontaktperson

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Rechtsfragen Energie und Klimaschutz, Klimapolitik