Circular Economy Action Plan 2.0

VCI-Position zum Circular Economy Action Plan der EU

01. Juli 2020 | Position

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  • Position der deutschen chemischen Industrie zum „Neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“

    PDF | 304 kB | Stand: 01. Juli 2020

Der VCI hat ein Positionspapier zum „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – für ein sauberes und wettbewerbsfähiges Europa“ erarbeitet. Das Positionspapier bewertet ausführlich die sieben Handlungsfelder des Aktionsplans. Denn die Branche ist von einem Großteil des ehrgeizigen EU-Plans betroffen.

Der VCI hat eine Position zum Circular Economy Action Plan der EU erbeitet. - Bild: © ferkelragga/Fotolia.com
Der VCI hat eine Position zum Circular Economy Action Plan der EU erbeitet. - Bild: © ferkelragga/Fotolia.com

Am 11.03.2020 hat die Europäische Kommission im Zuge des europäischen Green Deal einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Dieser Aktionsplan ist die Fortsetzung des ersten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft von 2015, dessen Maßnahmen laut Kommission umgesetzt worden sind.

Im Fokus der Zielsetzung des neuen Aktionsplans steht die branchenübergreifende Entkopplung von Ressourcennutzung und wirtschaftlichem Wachstum und die zugleich langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Um das eigens angestrebte „Modell des regenerativen Wachstums“ umsetzen zu können, gibt die Kommission einige Hauptwerkzeuge vor, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Ein zentrales Werkzeug soll ein neuer Rahmen für nachhaltige Produkte sein. Dabei steht die Materialeinsparung beim Design und die konsequente Kreislaufführung von Produkten im Fokus. Durch diese potenziellen Einsparungen von Primärrohstoffen soll das Wirtschaftswachstum angekurbelt und ein Schutz gegen schwankende Rohstoffpreise geschaffen werden, um so die im europäischen Green Deal angestrebte und im Verordnungsvorschlag zum EU-Klimagesetz verankerte Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Nachhaltigkeit soll sowohl bei Produkten und Dienstleistungen als auch bei Finanzen zur Norm werden. Auch die Abfallvermeidung, die Abfallverwertung und die Herstellerverantwortung sind zentrale Aspekte des Aktionsplans. Insgesamt sollen der Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien in den kommenden zehn Jahren verdoppelt werden. Die Kommission sieht Europa in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft langfristig in einer globalen Führungsrolle.

Der Aktionsplan beinhaltet sieben Handlungsfelder aus denen sich insgesamt 35 Maßnahmen wie Initiativen, legislative Maßnahmen, Überprüfungen und Verschärfung von bestehenden Gesetzen, Vorschläge für Rechtsrahmen, Zielvorgaben, Regulierungsmaßnahmen u.v.m. ableiten. Diese Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt werden. Die chemische Industrie ist von einem Großteil dieser Maßnahmen direkt betroffen.

Neben allgemeinen Anmerkungen wird in der vollständigen Position der deutschen chemischen Industrie zum „Neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“PDF | 304 kB | Stand: 11. August 2020 auf die sieben Handlungsfelder des Aktionsplans eingegangen, entsprechend der Struktur der Vorlage der Kommission.

Die fünf Kernbotschaften der chemischen Industrie zum neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft:

  • Nachhaltigkeit muss über Lebenszyklus betrachtet werden: eine ganzheitliche Betrachtung ist notwendig; Recyclingfähigkeit von Materialien darf kein Selbstzweck sein deshalb: „Design for Sustainability“ statt „Design for Recycling“.
  • Abfall, speziell Kunststoffabfälle, sind eine wertvolle Ressource. Ergänzend zu den mechanischen Recyclingverfahren muss insbesondere für bislang nicht recycelbare Abfälle Offenheit für chemische Recyclingoptionen bestehen.
  • Stärkung des EU-Binnenmarkts für Sekundärrohstoffe durch marktwirtschaftliche statt ordnungsrechtlicher Anreize. Eine pauschale Vorgabe von Mindesteinsatzquoten für Rezyklate für alle Kunststoffe ist nicht zielführend. Zudem muss es EU-weite Mindeststandards für Sekundärrohstoffe geben.
  • Doppelregulierungen sowie Inkonsistenzen mit bereits bestehenden Gesetzeswerken müssen unbedingt vermieden werden und bestehende Gesetzgebungen müssen europaweit konsequent angewendet werden.
  • Es muss weiterhin eine diversifizierte Rohstoffbasis aus allen verfügbaren Ressourcen bestehen bleiben, um die Rohstoffversorgung und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.