VCI-KURZPOSITION

Revision der Verpackungs­richtlinie

28. April 2023 | Position

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Die Bemühungen der EU-Kommission, einen einheitlichen Rahmen für die nachhaltige Nutzung und Kreislaufführung von Verpackungen zu fördern, ist begrüßenswert.

Die vorgeschlagenen Zielvorgaben für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen würden weiterhin einen hohen Anteil an nicht recycelten Rohstoffen zulassen. © Светлана-Лазаренкоtock/stock.adobe.com
Die vorgeschlagenen Zielvorgaben für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen würden weiterhin einen hohen Anteil an nicht recycelten Rohstoffen zulassen. © Светлана-Лазаренкоtock/stock.adobe.com

Der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, mit der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) als Teil des neuen Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft einen einheitlichen Rahmen für die nachhaltige Nutzung und Kreislaufführung von Verpackungen und Verpackungsmaterialien zu fördern.

Technologieoffenheit für komplimentäre Recyclingoptionen

Ab 2030 müssen Kunststoffverpackungen verpflichtend Rezyklat beinhalten. Statistiken über die Kunststoffrezyklatströme zeigen jedoch¹, dass die Marktnachfrage von Kunststoffverarbeitern im Verpackungssektor derzeit weder quantitativ noch qualitativ durch recycelte Kunststoffe gedeckt werden kann. Weitere Verbesserungen des Sammelsystems, der Sortierung und des Recyclings sind notwendig.

Um den EU-weite Verfügbarkeit von Rezyklaten zu fördern, sollten zudem postindustrielle Abfallquellen zu den Rezyklatquoten gezählt werden dürfen. Weiterhin erfordert die Marktversorgung mit hochwertigem Kunststoff-Rezyklat in ausreichenden Mengen harmonisierte Normen für recycelte Kunststoffe, die alle Recyclingtechnologien anerkennen, einschließlich chemischem Recycling und Massenbilanzierung. Um eine vollständige Transparenz bei der Rückverfolgbarkeit von Materialströmen zu schaffen, sollte im Zuge der PPWR ein Chain-of-Custody-Massenbilanzierungssystem in Übereinstimmung mit der Norm ISO 22095:2020 unter Ausschluss von prozess- und energiebedingten Verlusten („Fuel Use Exempt“-Modell) und inkl. Credit Transfer von verbundenen Unternehmen in Europa eingeführt werden.

Die vorgeschlagenen Zielvorgaben für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen würden weiterhin einen hohen Anteil an nicht recycelten Rohstoffen zulassen - so werden beispielsweise Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff im Jahr 2040 immer noch zu 50 % aus fossilen Rohstoffen bestehen. Dies ist eine ungenutzte Chance, den Übergang weg von fossilen Kunststoffen zu beschleunigen und das EU-Ziel von 20 % nicht-fossilem Kohlenstoff für die Kunststoffproduktion zu erreichen. Insofern sollte die PPWR erlauben, zusätzlich zu den Rezyklateinsatzquoten Zielvorgaben für weitere nicht-fossile Rohstoffe, wie nachhaltige Biomasse, biobasierte Rest- und Abfallstoffe und CO₂, für neue Verpackungsmaterialien einzuführen.

Ausnahmen für Industrieverpackungen

Die im Kommissionsvorschlag festgehaltenen Zielvorgaben für Rezyklateinsatz oder Wiederverwendung sind nicht in allen Verpackungsbereichen möglich. So ist beispielsweise im industriell/gewerblichen Bereich (B2B) durch etablierte Rücknahmesysteme sichergestellt, dass B2B-Verpackungen wiederverwendet oder recycelt werden. Aufgrund der bereits vorhandenen hohen Mehrweg-Quoten bei standardisierten Packmitteln sind keine zusätzlichen verpflichtenden Mehrwegquoten notwendig. Des Weiteren sind Mehrweglösungen im Bereich der Strechfolien (Schrumpffolien) und Umreifungsbänder nach aktuellem Stand technisch nicht realisierbar, da diese beim Verwenden irreversibel gedehnt werden.

Verpflichtende Rezyklatquoten bringen zudem erhebliche Sicherheitsrisiken für industriell/gewerbliche (B2B) kontaktempfindliche Verpackungen des Geltungsbereiches der Richtlinie 2008/68/EG (Gefahrgutverpackungen). Aufgrund der Abwesenheit eines Angebots für qualitätsgesichertes Rezyklat sowie die mangelnden Datenlage ist das Risiko einer Wechselwirkung zwischen dem Verpackungsmaterial und dem verpackten Gesamtgut sowie den sich daraus ergebenden Folgen (Kontaminationen oder Änderung der Verpackungseigenschaften) nicht ausgeschlossen. B2B-Gefahrgutverpackungen sind auf der UN-Ebene im Experten-Komitee für den Gefahrguttransport reguliert und bedürfen keine weitere Regulierung innerhalb der PPWR. Außerdem befindet sich aktuell die internationale Norm ISO 16103:2005 „Verpackung - Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter - Recycling-Kunststoffe“ in Überarbeitung. Die überarbeitete Version der ISO 16103 wird für den Einsatz von Rezyklat in Gefahrgutverpackungen aus diversen Quellen den Stand der Technik vorgeben.

Dafür setzt sich der VCI ein

  • Der Anwendungsbereich der Verordnung sollte nicht auf Verpackungen des industriell/gewerblichen Bereiches (B2B) erstreckt werden.
  • Industriell/gewerbliche (B2B) kontaktempfindliche Verpackungen des Geltungsbereiches der Richtlinie 2008/68/EG (Gefahrgutverpackungen) sollten nicht durch die PPWR reguliert werden.
  • Chemisches Recycling sollte als Baustein der Kreislaufwirtschaft und des Recyclings in allen nationalen und europäischen Regelwerken diskriminierungsfrei anerkannt werden.
  • Um eine vollständige Transparenz bei der Rückverfolgbarkeit von Materialströmen zu schaffen, sollte im Zuge der PPWR ein Chain-of-Custody-Massenbilanzierungssystem in Übereinstimmung mit der Norm ISO 22095:2020 unter Ausschluss von prozess- und energiebedingten Verlusten („Fuel Use Exempt“-Modell) und inkl. Credit Transfer von verbundenen Unternehmen in Europa eingeführt werden.
  • Die Möglichkeit der Einführung neuer Zielvorgaben für nicht-fossile Kunststoff-Rohstoffquellen (z.B. Biomasse und CO₂) sollte geprüft werden.
  • Die Nachweisführung des recycelten Anteils sollte pro Verpackungseinheit oder als Durchschnitt pro Wirtschaftsbeteiligten in Verkehr gebrachten Verpackungen erfolgen.
  • Das Leerraumverhältnis bei Verpackungen aus dem Bereich der WPR-Produkte (Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel), bei industriell/gewerblichen Verpackungen und Transportverpackungen sollte nicht auf höchstens 40% beschränkt, sondern so gering wie möglich gehalten werden.

¹ Kurzfassung der Conversio Studie Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021: Zahlen und Fakten zum Lebensweg von Kunststoffen

Weitere Informationen

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier .

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Sonia Meczynska

Kontaktperson

Sonia Meczynska

Normung, Managementsysteme, Rücknahmesysteme, Tests und Kriterien (Gefahrgut), Verpackung

Dr. Aliaksandra Shuliakevich

Kontaktperson

Dr. Aliaksandra Shuliakevich

Rohstoffe, Zirkuläre Wirtschaft