Genehmigungsverfahren

Fünf Punkte zur Verbesserung

16. Januar 2020 | Bericht

Die chemische Industrie will auch künftig in Deutschland produzieren, Arbeitsplätze erhalten, Steuern zahlen – und bis 2050 Treibhausgasneutralität erreichen. Dafür notwendig sind vor allem zügige und rechtssichere Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung in die Praxis muss so einfach sein, dass sie auch für Mittelständler angemessen zu berücksichtigen ist.

Foto: © jan kranendonk-ThinkstockPhotos
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  • Umweltschutzrecht vereinfachen
    Rechtsvorschriften sind zu konsolidieren, um Doppelregulierung zu vermeiden. Hier sind Bund und Länder gleichermaßen gefordert. Zudem sollte der Bund drei wesentliche Aufgaben angehen. 1. Spielräume und Freiheitsgrade bei der Umsetzung von europäischem Recht bleiben oft ungenutzt. In der Praxis führt das immer wieder zu Missverständnissen und im EU-Vergleich zu strengeren Vorgaben. Das muss geändert werden. 2. Der Bund sollte den Planungsbehörden der Länder und Unternehmen eindeutige Verfahrenswege bieten und damit zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Die Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist dabei unerlässlich. 3. Umweltpolitik ist auch Industriepolitik. Deshalb sollte sich das Bundeswirtschaftsministerium stärker als bisher in die entsprechende Gesetzgebung einbringen.
  • Verfahren entschlacken
    Die Zulassung von Anlagen muss effektiv und effizient werden. Planspiele können unter Beteiligung von Industrie und Behörden ein geeignetes Instrument sein, um im Vorfeld neuer Regelungen Probleme zu erkennen und praxisgerechte Lösungen zu diskutieren. So geschehen in Nordrhein-Westfalen im Frühjahr 2019 bei der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“. Wesentlich ist zudem, die Gerichtsverfahren zu verkürzen. Immer wieder werden Streitfälle über alle Instanzen hinweg ausgetragen. Bei industriellen Großvorhaben sollte eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte eingeführt werden. Die deutsche Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 sollte zudem genutzt werden, um eine Reform der „Aarhus-Konvention" – die unter anderem den Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten regelt – anzustoßen. Sie erweist sich immer wieder als schwerwiegendes Hemmnis.
  • Klare Rechtsbegriffe verwenden
    Unklare Rechtsbegriffe wie „zumutbar“, „praktisch vernünftig“ oder „Gefahrenerhöhung“ erschweren oft die Arbeit der Behörden und forcieren die Angst vor Verfahrensfehlern. Um auf der vermeintlich sicheren Seite zu sein, fordern die Mitarbeiter zunehmend Gutachten ein und verfolgen mitunter eine Null- Risiko-Strategie. Um am Ende von Genehmigungsverfahren rechtssichere Entscheidungen zu erhalten, müssen die Anforderungen und Vollzugsvorschriften praxisnah, eindeutig und unmissverständlich formuliert sein – das ist für Unternehmen ebenso wichtig wie für Behörden.
  • Personal aufstocken und qualifizieren
    Bei steigender Komplexität sind Deutschlands Genehmigungs- und Fachbehörden oft unterbesetzt. Besonders die Länder sind gefordert, Personalressourcen aufzustocken. Zudem ist sicherzustellen, dass bei einem Generationenwechsel das Wissen an neue Kollegen weitergegeben wird. Und: Die Mitarbeiter müssen kontinuierlich geschult werden, um rechtssichere Genehmigungsentscheidungen treffen zu können.
  • Klaren Dialog führen
    Bei Genehmigungsverfahren sollten Chancen und Risiken auf Basis von Fakten abgewogen werden. Ein frühzeitiger Dialog mit allen Beteiligten könnte dabei helfen. Positivbeispiele sind Workshops von Behörden und Unternehmen, die in Niedersachsen unter Schirmherrschaft des Umweltministers durchgeführt werden. Zugleich müssen die Beteiligungsverfahren transparenter werden. Ziel muss sein, die Öffentlichkeit besser und strukturierter in einem einmaligen Hauptsacheverfahren einzubinden und in den nächsten Stufen darauf zu verweisen. Das trägt auch dazu bei, die Behörden zu entlasten. Politik und Wirtschaft müssen gemeinsam für mehr Akzeptanz von wichtigen Industrieprojekten werben.
Dieser Beitrag ist Teil des VCI-Politikbriefs spezial „Genehmigunsgverfahren" (Januar 2020).

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 Monika von Zedlitz

Kontaktperson

Monika von Zedlitz

Pressesprecherin Bildungs-/Forschungspolitik, Verkehrsinfrastruktur/Logistik/TUIS, Genehmigungsverfahren/Anlagensicherheit/Chemieparks, Recht/Steuern, Responsible Care, Expertenticker Umwelt & Sicherheit