16. Januar 2020 | Bericht
Strenges Planungsrecht und Grenzwerte für Industrieanlagen sind seit jeher Alltag in der Chemie. Die Unternehmen tragen das mit. Allerdings: Noch vor gut zehn Jahren galten deutsche Genehmigungsverfahren als positiv besetzter Standortfaktor – das hat sich grundlegend gewandelt. Wesentliche Probleme sind eine deutliche, oft intransparente Ausweitung der Bürgerbeteiligungen, die Implementierung des weitreichenden Ausgangszustandsberichts Boden sowie eine neue Sicherheitsabstandsregelung im Bundesimmissionsschutzgesetz.

Deutschlands Chemie kommt in Genehmigungsprozessen und während des Betriebs Hunderten Vorschriften nach. Dabei stechen sechs Themenbereiche hervor, die besonders viel – und meist unnötigen – bürokratischen Aufwand hervorrufen. Hinzu kommt, dass EU-Vorgaben in Deutschland äußerst strikt ausgelegt werden. Immer wieder verzichtet der deutsche Gesetzgeber ohne Not darauf, Regelungsspielräume zu nutzen. Zudem legen die Behörden unklare Rechtsbegriffe wie „erheblich“ oder „angemessen“ immer restriktiver aus.
- Immissionsschutz
Kontinuierlich entwickelt die EU neue Anforderungen an die Emissionsminderung für industrielle Anlagen und gibt dafür Bandbreiten vor. Grundlage ist die beste verfügbare Technik (Best Available Techniques References – BREF). Die Chemie unterstützt dieses Verfahren. Zudem definiert die EU Ausnahmeregelungen, die in zahlreichen Ländern problemlos angewendet werden. Anders in Deutschland: Hier gewähren die Behörden nur mit erheblichem Aufwand EU-rechtskonforme Ausnahmen. Ein weiteres Problem ist, dass hierzulande die BREF-Vorgaben viel zu spät durch Rechtsvorschriften konkretisiert werden. Rechts- und Planungsunsicherheit sind die Folge. - Bodenschutz
Anlagen können erst in Betrieb genommen werden, wenn ein umfassender „Bodenzustandsbericht“ vorliegt. Das gilt auch für kleinere Änderungen im Bestand. Diese Berichte erfassen den Status quo und werden bei Einstellung des Betriebs, gegebenenfalls Jahrzehnte später, herangezogen, um mögliche Abweichungen feststellen zu können. Dabei führen realitätsfremde Annahmen – beispielsweise, dass Stoffe durch versiegelte Flächen ins Erdreich gelangen können – immer wieder zu einem immensen Aufwand. Europaweit verlangt kein anderes Land Vergleichbares. - Gewässerschutz
Chemieunternehmen entnehmen Wasser aus Flüssen oder Seen beispielsweise zur Kühlung und für die Produktion. Um dafür Genehmigungen zu erhalten, müssen sie nachweisen, dass sie die Gewässer nachhaltig bewirtschaften. In Deutschland erfolgt die Einstufung der Wasserqualität besonders streng. Folge ist eine weitgehend verzerrte Wahrnehmung, dass die heimischen Gewässer im EU-Vergleich deutlich schlechter abschneiden. Die Verwaltungen agieren zunehmend verunsichert: Wurden vor einigen Jahren beispielsweise Erlaubnisse zur Wasserentnahme überwiegend unbefristet erteilt, gelten die Genehmigungen heute oft nur für wenige Jahre. Das beeinträchtigt die Rechts- und Planungssicherheit und erfordert zahlreiche neue Anträge auf Verlängerung der Erlaubnisse. - Anlagensicherheit
Zwischen Industrieanlagen sowie Wohn- oder Naturschutzgebieten und Verkehrswegen muss ein angemessener Sicherheitsabstand liegen. 2015 wurde die Regelung deutlich verschärft, sodass Genehmigungsverfahren verzögert und Entwicklungsmöglichkeiten ganzer Standorte massiv beeinträchtigt werden. Anlass war die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Doch während andere Länder EU-Recht ohne Verschärfungen umsetzen und handhabbare Regelungen bevorzugen, führt Deutschland komplizierte, unklare und verschärfende Vorgaben ein. - Chemikalienrecht
Durch die sehr umfangreiche EU-Gesetzgebung zu chemischen Produkten sind Mensch und Umwelt umfassend geschützt. Beispiele sind die REACHund die CLP-Verordnung. Mit REACH können problematische Verwendungen von Stoffen wirkungsvoll beschränkt werden. Hinzu kommen umfangreiche Gesetzgebungen zum Arbeitsschutz, Umweltschutz und zur Anlagensicherheit. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Spezialvorschriften. Weltweit gesehen hat Europa damit die umfangreichste, komplexeste und insgesamt strengste Gesetzgebung. Die Umsetzung erfordert aber einen enormen Aufwand für Unternehmen und Behörden. - Naturschutzrecht
Gerade aus dem Naturschutzrecht ergeben sich immer wieder politische Zielkonflikte. Das gilt nicht nur für die Industrie, wie die Ausbauflaute der klimapolitisch gewünschten Windkraft verdeutlicht. Genehmigungsverfahren werden immer wieder verzögert und verteuert, weil beispielsweise eine mögliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt vorgetragen wird oder neue Gutachten gefordert werden.
Hohe Belastung für Mittelstand
Die Kosten von Genehmigungsverfahren belaufen sich mittlerweile auf 3 bis 5 Prozent der Bausumme. Ein Großteil davon fließt in Gutachten. Fehlende Gutachter führen zu weiteren Verzögerungen. Davon besonders betroffen sind die fast 2.000 mittelständischen Chemieunternehmen, zumal sie sich im Gegensatz zu größeren Konzernen häufig keine eigenen Abteilungen für Genehmigungsverfahren leisten können. In den langjährigen Verfahren müssen sie viel Geld in externen Sachverstand investieren.

Dieser Beitrag ist Teil des VCI-Politikbriefs spezial „Genehmigunsgverfahren" (Januar 2020).
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontaktperson
Monika von Zedlitz
Pressesprecherin Bildungs-/Forschungspolitik, Verkehrsinfrastruktur/Logistik/TUIS, Genehmigungsverfahren/Anlagensicherheit/Chemieparks, Recht/Steuern, Responsible Care, Expertenticker Umwelt & Sicherheit
- Telefon: +49 (69) 2556-1473
- E-Mail: zedlitz@vci.de