Interview zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zugelassene Anlagen können weiterlaufen

24. Januar 2018 |

Seit August 2017 gilt die bundesrechtliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie hat die bisherigen Länderverordnungen abgelöst und vereinheitlicht. Der VCI hat seine Mitglieder Anfang Januar in Frankfurt über die Regelung informiert. Axel Nacken, Vorsitzender der VCI-Projektgruppe „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“, und Thomas Kullick, VCI, erklären die Neuerungen.

VCI-Infoveranstaltung zur AwSV in Frankfurt mit rund 270 Teilnehmern. Axel Nacken, Leiter Technische Überwachung bei INOVYN (Podium rechts), schilderte die Perspektive der Industrie auf die neue Regelung. - Foto: © VCI/Kühr
VCI-Infoveranstaltung zur AwSV in Frankfurt mit rund 270 Teilnehmern. Axel Nacken, Leiter Technische Überwachung bei INOVYN (Podium rechts), schilderte die Perspektive der Industrie auf die neue Regelung. - Foto: © VCI/Kühr

chemie report: Was hat sich konkret durch die neue AwSV geändert?

Axel Nacken: Insgesamt hat sich nicht wirklich etwas geändert. Der Gesetzgeber wollte das auch nicht. Die AwSV ist aber eine Vereinheitlichung, die für die Unternehmen zu mehr oder weniger großen Veränderungen führen kann, je nachdem was vorher schon in dem Bundesland galt.

Was ändert sich für Anlagen, die schon nach altem Recht zugelassen waren?

Thomas Kullick: Grundsätzlich nichts. Anlagen, die nach den bestehenden Landesregelungen ordnungsgemäß waren, können weiterhin betrieben werden. Die AwSV verlangt nicht die Umrüstung nach den neuen Regeln. Ähnliches gilt übrigens auch für die Vorgaben zur Einstufung von Gemischen und Stoffen in Wassergefährdungsklassen (WGK): Bereits vorgenommene Einstufungen gelten grundsätzlich weiter.

Welche Arbeit entsteht für die Industrie durch die AwSV?

Nacken: Eine neue Verordnung erfordert, dass man sich zunächst mal damit auseinandersetzt. Das ist sowohl mit Aufwand als auch mit Kosten verbunden. Hinzu kommt, dass die AwSV zu vielen Fragen und Interpretationen Anlass gegeben hat, die in der Branche zu Verunsicherung geführt haben.

Hat die AwSV aus Ihrer Sicht auch Vorteile?

Nacken: Ja. Die AwSV hat Antworten auf viele alte Streitfragen gegeben und hier zu einer Vereinheitlichung geführt. Dadurch vereinfacht sich nun die Arbeit für bundesweit tätige Unternehmen. Der Gesetzgeber hat auch erkannt, dass es viele spezielle Anlagen gibt, die mit Standardlösungen nicht geregelt werden können. Er hat daher eine ganze Reihe von Sondervorschriften erlassen.

Welche zum Beispiel?

Nacken: Die chemische Industrie profitiert etwa von den Sonderregelungen zu Rohrleitungen. Die AwSV sagt nun, dass unter Rohrtrassen nicht zwangsläufig betoniert werden muss. Das hatte sich zwar schon in der Praxis als herrschende Meinung herausgebildet, konnte aber in vielen Ländern auch anders interpretiert werden. Nun gilt überall, dass eine sogenannte Gefährdungsabschätzung ausreicht, in der technische und organisatorische Ersatzmaßnahmen festgelegt werden. So kann auch ohne Betonierung die Sicherheit von Rohrleitungen gewährleistet werden.

Wie beurteilt der VCI die neue AwSV?

Kullick: Wir sollten jetzt nicht bemängeln, was nicht so gut ist, sondern festhalten, was durch die neue Regelung erreicht wurde. Ich hatte viele Rückfragen aus den Unternehmen, die mit Blick auf Investitionen gefragt haben, wie denn eine Anlage gestaltet sein muss, damit sie zukunftsfähig ist. Insofern bin ich sehr froh, dass die Begleitung der Verordnung über viele Jahre durch die Veröffentlichung der AwSV nun abgeschlossen ist. Ich freue mich für die Unternehmen. Sie wissen nun, wie sie die Anlagen für die nächsten Jahre planen müssen.

Bietet der VCI seinen Mitgliedern Umsetzungshilfen an?

Nacken: Es gibt eine VCI-Vollzugsempfehlung zur AwSV, in der wir die zentralen Fragen der Mitglieder verarbeitet haben. Diese Vollzugsempfehlung hat zweierlei Zweck: Sie soll den Mitgliedern eine Orientierung geben, damit sie sich nicht „verlaufen“. Außerdem soll das Papier nach außen hin Maßstäbe setzen. In einer solchen Vollzugsempfehlung kann zwar nicht jede Besonderheit geklärt werden, aber es ist ein lebendes Dokument. Wir schreiben es fort!

Das Gespräch führte Anna Kühr. Dieses Interview ist im chemie report 01+02/2018 erschienen.

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