Null-Schadstoff-Ziel der EU-Kommission

Planungssicherheit gefährdet

26. Mai 2021 | Bericht

Die Europäische Kommission hat vor kurzem ihren EU-Aktionsplan für Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden bis 2050 verabschiedet.

Ziel der Europäischen Kommission ist die Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden bis 2050. © Ruud-Morijn/stock.adobe.com
Ziel der Europäischen Kommission ist die Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden bis 2050. © Ruud-Morijn/stock.adobe.com

Mit der Strategie will sie die nötigen Schritte bis zu diesem Ziel vorzeichnen und damit Vorgaben aus dem Green Deal umsetzen: Die Verschmutzung soll bis dahin so gering sein, dass sie für die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme keine Gefahr mehr ist.

Es fehle ein tragbarer Kompromiss zwischen mehr Umweltschutz und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, urteilt der Chemieverband und sieht einigen Verbesserungsbedarf bei dem Entwurf. Gerd Romanowski, Geschäftsführer Technik und Umwelt im VCI: „Wir befürchten, dass Innovationen und Investitionen behindert statt befördert werden. Die Überlappung verschiedener Regelungsbereiche wird negative Auswirkungen zum Beispiel auf die Dauer von Genehmigungsverfahren sowie den rechtssicheren Betrieb von Anlagen haben. Geringe Planungssicherheit ist ein starkes Hemmnis für Investitionen.“

Mit Etappenzielen in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie, Energie und Verkehr will die EU für die Verringerung der Umweltverschmutzung an der Quelle bis 2030 sorgen. Ziele sind unter anderem:

  • Verbesserung der Luftqualität, um die Zahl der durch Schadstoffe in der Luft verursachten vorzeitigen Todesfälle um 55 Prozent zu verringern;
  • Verbesserung der Wasserqualität, indem dafür gesorgt wird, dass weniger Kunststoffabfälle ins Meer (50 Prozent) und weniger Mikroplastik in die Umwelt (30 Prozent) gelangen;
  • Verbesserung der Bodenqualität, indem Nährstoffverluste und der Einsatz chemischer Pestizide um 50 Prozent reduziert werden;
  • erhebliche Reduzierung des Abfallaufkommens insgesamt sowie des Restmülls um 50 Prozent.

Zahlreiche Maßnahmen geplant

Um das Null-Schad-Stoff-Ziel zu erreichen, sind umfassende Maßnahmen vorgesehen. Dazu zählen beispielsweise eine Angleichung der Luftqualitätsnormen an die jüngsten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, eine Überprüfung der Normen für die Wasserqualität von Flüssen und Meeren sowie eine Reduzierung der Schadstoffbelastung im Boden und Förderung der Wiederherstellung. Weiter will die Brüsseler Behörde einen Großteil des EU-Abfallrechts überprüfen, um die Grundsätze der sauberen Kreislaufwirtschaft in die Vorschriften einzubinden. Auch die Förderung der Null-Schadstoffbelastung durch Produktion und Verbrauch steht auf der Maßnahmenliste.

Bis 2024 will die EU-Kommission nun erste Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen. Der VCI wird diesen Prozess intensiv begleiten.


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Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann

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