EU-Kommission

Maßnahmen zum Schutz vor Asbest

07. Oktober 2022 | Bericht

EU-Kommission will Schutz von Beschäftigten vor Asbest stärken.

Der derzeit geltende EU-Grenzwert für die Exposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz soll um den Faktor 10 sinken. © Alterfalter/stock.adobe.com
Der derzeit geltende EU-Grenzwert für die Exposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz soll um den Faktor 10 sinken. © Alterfalter/stock.adobe.com

Die Verringerung der Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen wie Asbest ist Teil des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung. Bestandteile der nun veröffentlichten Maßnahmen sind ein Vorschlag zur Änderung des EU-Grenzwerts in der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz und eine Mitteilung über den Weg hin zu einer asbestfreien Zukunft, um das Thema umfassend anzugehen.

Der derzeit geltende EU-Grenzwert für die Exposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz soll um den Faktor 10 sinken (von 0,1 auf 0,01 Fasern pro Kubikzentimeter). Wenn dieser Vorschlag von EU-Parlament und Rat der Mitgliedsstaaten verabschiedet wird, liegt der EU-Grenzwert auf dem Niveau der deutschen Akzeptanzkonzentration.

Im März 2022 hatte der VCI eine Stellungnahme zur Folgenabschätzung bezüglich der Anpassung des Grenzwertes für Asbest abgegeben, da das Europäische Parlament einen noch niedrigeren Grenzwert gefordert hatte. Eine weitere Absenkung unter diesen nun vorgeschlagenen Wert darf in den Diskussionen im Europäischen Parlament und Rat der Mitgliedsstaaten auf keinen Fall erfolgen, da eine technische und praktische Umsetzung nicht möglich wäre.

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Dipl.-Ing. Bernd Berressem

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Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe